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Heinz Lang, Kastler Illustrierte - Anfang Ausgabe April 1998- 1 |
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Landkreis: Die Handlung
. . Gesellschaft: . . . . . . . Ungarischer Staatssekretär Über Rück- meldungen
Marktrat:
Einstweilige Anordnung beim Lauterachtal durch VGH nicht erlassen worden |
Piehlers Privatkrieg eskalierte in Pfaffenhofen * Jugendblasorchester und TUS Jahreshauptversammlung
CSU Bezirksversammlung im Hirschauer Josefshaus Am Donnerstag, dem 26.03.98 fand im Hirschauer Josefshaus die
(Zum Vergrößern der Bilder: rechte Maus - Graphik anzeigen) LADUNG
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.
März 1998 2. Bauanträge -Werner Winkler, Mühlhausen 10, 92280 Kastl-, Nutzungsänderung - Umbau der bestehenden Scheune zu Wohnräumen - einstimmig genehmigt 3. Bebauungspläne der Gemeinde Ursensollen zu den
Baugebieten"ln der langen Nacht" und "Auf der Lüß" - Beteiligung als
Träger öffentlicher Belange- EBB Beauftragtung mit 8:7 Stimmen genehmigt 5. Einrichtung eines öffentlichen Personennahverkehrs für das Gemeindegebiet Kastl Empfehlung für Fa. Lindner einstimmig genehmigt 6. Grundstückstauschvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland 7. Nachträgliche Genehmigung eines Kauf- sowie eines
Tauschvertrages mit dem Freistaat Bayern -Straßenbauverwaltung- (Ortsdurchfahrt
Lauterach) einstimmig genehmigt 9. Verbindungswege von der Georg-Reiser-Straße zur
Antonius-Ertl-Straße und von der Georg-Reiser-Straße zur Schweppermannstraße 10. Abholzungen durch Privatpersonen im Bereich des
ehemaligen Bahndammes in Kastl 11. Regelung von Grundstückszufahrten im Ortsteil
Umelsdorf 12. Erwerb einer Tribüne mit Überdachung für die
Schweppermannspiele 13. Änderung des Waldgesetzes; künftige Kostenpflicht
der Betreuung von Gemeindeforstungen durch die Bayer. Forstverwaltung 14. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates 15. Verschiedenes
Die von den Freunden des Lauterachtales beantragte einstweilige Anordnung kommt nicht Kastl (ala) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung gegen den innerörtlichen Bau der Lauterachtalstraße abgelehnt. In der Hauptsache ist die Klage vom Verwaltungsgerichtshof jedoch angenommen worden. Der 3. Bürgermeister, Heinz Lang, hatte stellvertretend für die Freunde des Lauterachtales beantragt, die begonnenen Baumaßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen, weil nach seiner Auffassung die weitere Trassierung südlich der Lauterach vorbestimmt werde. Wie berichtet hatten die Freunde des Lauterachtales argumentiert, das Straßenbauamt würde mit dieser innerörtlichen Baumaßnahme das seit über zehn Jahren ruhende Planfeststellungsverfahren umgehen wollen und unveränderbare Fakten schaffen, wodurch der Naturschutz im Lauterachtal ausgehebelt werde. Der Verwaltungsgerichtshof, der von der Möglichkeit der Ortsbesichtigung nicht Gebrauch gemacht hat, übernahm die Argumentation der Straßenbaubehörden, wonach nach dem Bau dieses Abschnittes der Weiterbau nicht vorbestimmt sei und für den Fall, daß nie weitergebaut würde, dieser Abschnitt auch für sich eine eigene verkehrstechnische Bedeutung haben könne. Nicht gefolgt sind die Richter jedoch der Auffassung der Straßenbauvertreter, wonach Heinz Lang die Befugnis zum Gang vor den Verwaltungsgerichtshof fehle. Auch sei der Verwaltungsgerichtshof die richtige Instanz. Die Anwälte der Gemeinde hatten auf das Verwaltungsgericht verwiesen, wodurch sich die Kläger einem sehr hohen finanziellen Risiko aussetzen müßten. Gleichzeitig stellten die Richter klar, daß die Anlieger der künftigen Straße nicht erst dann zu Beteiligten werden, wenn die Auswirkungen des Verkehrslärmes über die zulässigen Lärmpegel steigen. Sofern das Straßenbauamt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde bauen wollte, hätten die Anlieger, auch wenn sie außerhalb des Planumgriffes liegen, mit einbezogen werden müssen. Die rechtliche Grundlage für den Bau bleibt also nur der Bebauungsplan, eine gemeindliche Norm, gegen die der Kläger vor dem Verwaltungsgerichtshof angehen kann. Beim Erlaß einer einstweiligen Anordnung, so die Richter, muß ein strenger Maßstab angelegt werden. Es muß geprüft werden, welcher Schaden nach ihrem Erlaß dem jeweiligen Sieger in der Hauptsache entsteht. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Bebauungsplan gänzlich nichtig sei, betrachteten die Richter als eher unwahrscheinlich, es kann nachgebessert werden. Die dem Gericht vorgetragenen haushaltsrechtlichen Begründungen, wonach die Gemeinde das Geld gar nicht vorzuweisen hätte, mit dem die vorgegebene Bauleitplanung verwirklicht werden soll, so daß am Ende nur der Straßenbau bleibt, konnten vor Gericht keine Rolle spielen. Auch die kommunalpolitischen Vorgänge, die zu den Mehrheiten für die vorliegende Planung geführt haben, blieben unbeachtet. Die Zulässigkeit des weiteren Ausbaues im Lauterachtal ist laut Verwaltungsgerichtshof in einem eigenen Verfahren zu prüfen. im Zusammenhang: Der Verein der Freunde des Lauterachtales hat über seinen Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Bebauungsplan "An der Lauterach" ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Schwerwiegende Mängel bei der Abwägung und Verfahrensfehler werden angemahnt. Die Zerstörung eines der letzten Urstromtäler für eine überdimensionierte Straßenbaumaßnahme soll verhindert werden. Quer durch die tradierten Fraktionen geht ein tiefer Graben. Wichtige Entscheidungen fallen mit 8:7 Stimmen. Trittbrettfahrer nutzen den Dissens. -> Freunde des Lauterachtales --> Was in der Presse möglich ist --> Aus dem Rathaus Kastl Poker um Schulbus in Kastl - Auf die Idee ist der Mettenhofener Anbieter gekommen, weil er durch den Kämmerer und den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht worden war bzw. dazu aufgefordert wurde, ein Angebot zu unterbreiten. Hirschmann war schlau genug, es gar nicht erst der Gemeinde, sondern gleich der Regierung vorzulegen, weil in Regensburg entschieden wird und das Motto gilt: "wer zuerst kommt, malt zuerst". Der Gesetzgeber verlangt, daß Schüler dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden, wo das möglich ist. Dafür gibt er Zuschüsse an die Busunternehmer. Die Gemeinde kauft dann nur noch die Fahrkarten für die Schüler. Im Gegenzug werden Schulbusse auf solchen Strecken nicht mehr bezuschußt. Damit ist den Gemeinderäten auch jeglicher Handlungsspielraum genommen. Die Entscheidung trifft die Regierung. Sie hört die Gemeinde nur noch dazu an. Lindner muß, wenn er die Fahrten in Kastl behalten will, ein besseres Konzept vorlegen. Informiert wurden die Gemeinderäte von diesen Aktivitäten, die seit einem halben Jahr laufen, in der Märzsitzung. Bleibt zu hoffen, daß die Einsparungen, die dadurch möglich sind (man spricht von 100.000,- DM im Jahr) nicht allzusehr zu Lasten der Schule und ihrer Kinder gehen. Die Schulleitung, so die Verwaltung, war mit der Umstellung einverstanden. Die Fahrten dazwischen und bei vorzeitigem Unterrichtsende wird es mit Sicherheit so nicht mehr geben. Dafür aber können alle Bürger den "Schulbus" mit benutzen, wenn sie nach Kastl oder zu den RVO-Bussen wollen. Eine Eilentscheidung in nichtöffentlicher Sitzung haben die Räte abgelehnt. Der Punkt war Gegenstand der öffentlichen Sitzung vom April. .......... bisher erschienen
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