Heinz Lang, Kastler Illustrierte  - Anfang Ausgabe Mai 1999 - 1  Navigation zur homepage von Heinz Lang, Kastl - header

Ladung zur Mai-Sitzung

40. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am Donnerstag, den 06. Mai 1999 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. April 1999
vorgezogen 12. Abwasserbeseitigungsanlage Birgland; Wasserrechtliche Erlaubnis und Benutzung gemeindlicher Grundstücke
2. Bauanträge:
- Hubert Schanderl, Gailoher Weg 8, 92245 Kümmersbruck;
Errichtung einer Jagdschutzhütte in Utzenhofen, Am Grottenweg, FIStNr. 186, Gem. Utzenhofen
3. Anlegung von Parkplätzen in der Klosterbergstraße
4. Fußweg zur Bushaltestelle in Giggelsberg
5. Wendeplatz für die Müllfahrzeuge in Deinshof
6. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
7. Antrag der Gemeindebücherei Kastl auf Erstellung eines Internetanschlusses
8. Zuwendungsantrag des Bayerischen Bauernverbandes auf Gewährung eines Zuschusses für die Dorfhelferinnen- und Betriebshelferstation des Landkreises Amberg-Sulzbach
9. Bundeswettbewerb: "Unser Dorf soll schöner werden"
10. Wahlhelferentschädigung für die Europawahl am 13. Juni 1999
11. Erneuerung der Friedhofsmauer in Pfaffenhofen
13. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
14. Verschiedenes

 

Droht die Enteignung - Kläranlage Birgland

Kastl (nla). Die Abwasseranlage Birgland war zum dritten Mal Hauptthema im Marktgemeinderat von Kastl. Zwei Juristen des Landratsamtes versuchten gemeinsam mit dem Bürgermeister die Räte davon zu überzeugen, dass diese für das Birgland kostengünstigere Lösung notfalls durch Enteignungsmaßnahmen relativ schnell durchgesetzt werden kann. Marktrat Matschiner formulierte schließlich einen Kompromissvorschlag.

 

Im Januar dieses Jahres waren die Kastler Räte erstmals damit befasst worden. Einer Einleitung der Birgländer Abwässer in die Lauterach unmittelbar am Ortsanfang wollten die Kastler damals mehrheitlich nicht zustimmen, obwohl sich auf diese Lösung die Planer im Birgland, das Wasserwirtschaftsamt und der Kastler Bürgermeister, Hans Raab, verständigt hatten, bevor die Marktgemeinderäte gehört worden waren. Bei der wasserrechtlichen Genehmigung durch das Wasserwirtschaftsamt wurden viele Einwender abgewiesen, weil sie keine Wassernutzungsrechte nachweisen konnten und deshalb nicht Beteiligte des Verfahrens waren. Diese Einwender müssten sich baurechtlich behelfen. 

Möglichkeiten zu qualifizierter Gegenwehr hatten die Markträte erst im April beim Antrag der Gemeinde Birgland, ihre Rohre auf Kastler Gemeindegrundstücken verlegen zu dürfen. Die Markträte stimmten dem nur zu, wenn, wie im Januar beschlossen, unterhalb Kastls in die Lauterach eingeleitet würde. Dadurch entstehen jedoch Mehrkosten. Zwei Juristen des Landratsamtes, Frau Hermann und Herr Wagner, versuchten gemeinsam mit dem Bürgermeister die Räte davon zu überzeugen, daß die kostengünstigere Lösung notfalls durch Enteignungsmaßnahmen relativ schnell durchgesetzt werden kann.

Die Juristen vom Landratsamt wollten nicht sachlich über Vor- und Nachteile der Einleitungsvarianten diskutieren, wovon sie auch nichts verstünden. Sie wollten die Räte nur informieren, dass sie das Enteignungsverfahren gegen die Marktgemeinde Kastl vorbereiten. Dem Markt Kastl bliebe dann nur die Möglichkeit der Klage gegen den Bescheid vom 22. April 99, oder ihn zu dulden, wonach das Einleiten am Ortsanfang und die Nutzung der Kastler Wege für die Bauwerke möglich werden.

Marktrat Erwin Schierl trug vor, daß das ganze Verfahren inzwischen ein Jahr lang schwebte. In dieser ganzen Zeit wurde weder der Bürgermeister vom Birgland, noch irgendeine Fachstelle tätig, um mit dem Marktgemeinderat von Kastl irgendeinen Konsens zu erwirken. Jetzt bringen uns die Behörden in die Zwangslage, entweder zu dulden oder zu klagen. Es wäre ein Gebot der Fairness gewesen, an einem gemeinsamen Tisch nach einer für alle zufriedenstellenden Lösung zu suchen.

Marktrat Karl Luschmann jedoch sprach sich dafür aus, die Abwässer am Ortsanfang von Kastl zu belassen. Auch Markträtin Sieglinde Jobst vertraut auf die Kompetenz der Fachstellen und zitierte aus dem Bescheid, wonach die Einleitung unbedenklich sei. Bürgermeister Raab wies darauf hin, dass das Wasser so sauber sei, dass man es in stehendes Gewässer einleiten könnte. Markträtin Ursula Kraft konnte diese Auffassungen absolut nicht teilen und zitierte den Kraftwerksbesitzer der Oberen Mühle. Seine Beobachtung des Wassers lässt bei Niedrigwasser deutliche Minderungen der Wasserqualität erkennen, allein schon durch den Betrieb der Lauterhofener Kläranlage. Dann zitierte Markträtin Kraft das Gesundsheitsamt Amberg, wonach zukünftig das Baden in der Lauterach sehr wohl bedenklich werden wird.

Marktrat Franz Zimmermann übte Kritik an der Vorgehensweise und der Tatsache, dass der Kastler Gemeinderat nicht befasst worden ist, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Marktrat Walter Matschiner bemängelte, dass keine Varianten diskutiert wurden und schlug seinerseits vor, darüber nachzudenken, ob nicht eine geeignete Möglichkeit dadurch zu finden wäre, wenn etwa einen Kilometer vor Kastl in die Lauterach eingeleitet würde, um den Selbstreinigungsmechanismus des Fließgewässers bis zum Ortsanfang von Kastl zu nutzen.

Dieser Vorstellung Matschiners konnten die Juristen eine gewisse Eignung nicht absprechen. Man einigte sich darauf, zusammen mit dem Ingenieurbüro, Vertretern der Fachstellen und Vertretern beider Gemeinden schnellstens einen Lokaltermin und eine gemeinsame Erörterung durchzuziehen und das leidliche Problem zu lösen. Vorsorglich empfahlen die Juristen trotzdem, um den Bescheid nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen, Klage einzureichen. Eine Einigung der beiden Gemeinden könnte eine Bescheidänderung durch die Behörden ermöglichen. In der Woche vor den Pfingstferien soll diese Ortsbesichtigung stattfinden.

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