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Ausgabe Juni 1998 

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Vertrag zur Bewirtung der Schweppermannspiele

Von Freitag, dem 10. Juli bis Sonntag, dem 26. Juli 1998, finden auf der Klosterburg Kastl die Schweppermannspiele statt. Die einzelnen Spielzeiten sind den Plakaten zu entnehmen. Der Schweppermannspiel-Organisation entstehen große Ausgaben. Andernorts werden diese Ausgaben durch den Verkauf im Umfeld mehr als ausgeglichen. In Kastl hat man bewußt darauf verzichtet.

Die Bewirtung der Besucher und Akteure sollen ausschließlich Kastler Wirte und Geschäftsleute übernehmen. So soll sichergestellt werden, daß Kastler Betriebe auch wirtschaftlichen Vorteil vom Tourismus ziehen können. Zusammen mit dem Kulturverein soll versucht werden, daß vor und nach den Aufführungen ein mittelalterliches Markttreiben abgehalten wird, das die Gäste zum Verweilen und zum Verzehren einlädt, aber auch den Spielern einen gemütlichen Rahmen für die Zeit davor und danach ermöglicht. Nachfolgend Unterzeichnende(r) erklärt, daß er/sie an allen Spieltagen die Bewirtung der Gäste zur Verfügung steht und die in mehreren Vorgesprächen getroffenen Vereinbarungen einhalten wird. Sprecher der Wirte gegenüber dem Verkehrsverein und primus interpares (der Erste unter Gleichen) bei den Wirten ist Johann Reindl, Forsthof. Somit ist er berechtigt, kurzfristige Entscheidungen zu treffen, sofern eine Rücksprache mit Heinz Lang nicht möglich war. Örtlicher Spielleiter ist Hermann Römer, die Gesamtorganisation steht bei Bürgermeister Hans Raab. Daraus erklärt sich, daß ihren Wünschen zu entsprechen ist.Vereinbart wurde im einzelnen:

1. Von den Bruttoeinnahmen sind 20% an die Kasse der Schweppermannspiele abzuführen. Die Kasse verwaltet Max Wittmann, Sparkasse Kastl, der zugleich Kassier des Fremdenverkehrsvereines ist. Eine Erklärung zum Stand der Bruttoeinnahmen erfolgt auf Anfrage von Heinz Lang oder von Max Wittmann jederzeit. Sie wird mindestens einmal pro Aufführung eingeholt. Als Kontrollmechanismus ist vereinbart, daß alle Brote, Semmeln u.ä. von der Bäckerei Nürnberger, Kastl, bezogen werden. Mit Nürnberger sind die Anforderungen durch jeden Anbieter selbst abzusprechen. Bei Unverhältnismäßigkeiten in der Abrechnung kann der Brotbezug als Meßlatte verwendet werden. Bei Dissens zu abzuführenden Beträgen oder im Zweifelsfall akzeptiert der Unterzeichner den Schiedsspruch des Bürgermeisters.

2. Es wird keinerlei Wegwerfgeschirr verwendet. Die Speisen werden derart angeboten, daß Verunreinigungen des Geländes vermieden werden. Für die Reinigung des Platzes und des Umfeldes ist ohnehin der jeweilige Verkäufer zuständig.

3. Jeder Anbieter sorgt für ein mittelalterliches Ambiente seines Verkaufsstandes. Die Kleidung der Verkäufer ist entsprechend, Infrastruktureinrichtungen, wie Kühlschränke usw. werden kaschiert. Neben jedem Verkaufsstand brennt ein kleines offenes Feuer. Jeder Verkaufsstand verfügt über zwanzig bis dreißig Sitzgelegenheiten, z. B. auf Stohballen oder auf Brettern. Brauereibänke sind dafür nicht zu verwenden.

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6. An jedem Stand werden zudem auch Getränke irgendwelcher Art angeboten, so daß der Gast nicht mehrmals anstehen muß, sofern er am angebotenen Getränk Geschmack findet. Die vom Veranstalter ursprünglich angestrebte Lösung, ausschließlich mit getöpferten Trinkgefäßen zu operieren, konnte im wünschenswerten Umfang nicht durchgeführt werden. Die Unwägbarkeiten waren nicht zu überblicken. Dennoch ist jeder Verkaufsstand bestrebt, ein gutes Teil der angefertigten Schweppermannbecher vom Schweppermannspiel abzunehmen, unter Pfandhandhabung auszugeben und vielleicht sogar zu verkaufen.

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