Heinz Lang, Kastler Illustrierte  - Anfang Ausgabe Aug 1998- 1  Navigation zur homepage von Heinz Lang, Kastl - header

 

Protokoll der Sitzung des Marktgemeinderates vom 2. Juli 98

(freundlicherweise von der Verwaltung als Datei überlassen - Danke!)

 

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. Mai 1998

 

Der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. Mai 1998 wird vom Marktgemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

 

Bauantrag von Herrn Ekkart Brandau, Ziegelhütte 1,

 

92280 Kastl; Anbau von zwei Wintergärten

 

Gegen den Bauantrag von Herrn Ekkart Brandau werden keine Einwendungen erhoben

 

Bauantrag von Herrn Willibald Gradl, Velhornstr. 5, 92289 Ursensollen;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Stallung in

 

Utzenhofen, Kastler Straße FlStNr. 2658 der Gemarkung Utzenhofen

 

Dem Bauvorhaben von Herrn Willibald Gradl wird zugestimmt, soweit wegen des erforderlichen Wasseranschlusses eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband Prönsdorfer Gruppe, sowie wegen des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz eine Sondervereinbarung mit dem Markt Kastl geschlossen wird.

 

Bauvorlage von Frau Margret und Bernd Schreiber,

Ohrwaschelweg 26, 90411 Nürnberg; Neubau eines

Einfamilienwohnhauses in Pfaffenhofen, Am Reiser 2

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Eheleute Schreiber.

 

 

Bundesstraße 299, Erneuerung der Lauterachtalbrücke in Kastl, Vorlage

der überarbeiteten Planung durch das Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg

 

Anwesend ist Herr Meisel, Leiter der Abteilung Straßenplanung im Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg, der den Mitgliedern des Marktgemeinderates die überarbeitete Planung zum Bau der Lauterachtalbrücke erklärt.

Herr Meisel erläutert, daß aufgrund der Einwendungen des Marktes Kastl das ursprünglich in den Planungsunterlagen vorgesehene Regenrückhaltebecken nicht mehr zur Ausführung kommt. Statt des Regenrückhaltebeckens wird in diesem Bereich nunmehr lediglich die vorhandene Entwässerungsmulde ausgeweitet. Die Planung sehe vor, daß das anfallende Regenwasser in der verbreiteten Mulde größtenteils versickere, soweit eine Stauhöhe von mehr als 20 cm erreicht wird, wird das anfallende Wasser in die Lauterach abgeleitet. Die durch den Wegfall des Regenrückhaltebeckens freiwerdende Fläche wird zur Verbesserung der optischen Einbindung der Baumaßnahme in die umgebende Landschaft nunmehr bepflanzt.

Auch der Forderung des Marktes Kastl, die Einmündung in der Hohenburger Straße in die Bundesstraße möglichst rechtwinkelig auszuführen wurde durch einen verengten Einmündungsradius entsprochen.

Herr Meisel erklärt ferner, daß der Forderung des Marktes Kastl die neue Brücke auf der vorhandenen Trasse zu errichten, nicht entsprochen werden könne und begründet dieses wie folgt:

 

Grundsätzlich gäbe es zur Verbesserung der herrschenden Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich zwei Möglichkeiten. Dieses wäre die Errichtung zweier Brücken, was den Neubau der Brücken auf der bisherigen Trasse erlauben würde, wodurch jedoch auch der vorhandene Geländekegel in der Talmitte beibehalten und keine Absenkung der Gradienten erfolgen könnte.

Die andere Möglichkeit ist die nunmehr gewählte Einbrückenlösung. Diese gestattet den Talraum zu öffnen und die Brücke insgesamt abzusenken.

Nach Abdeckung beider Varianten ist festzustellen, daß die gewählte Einbrückenlösung wesentliche Vorteile hinsichtlich des Hochwasserabflusses und des Kleinklimas wegen der Öffnung des Talraumes, und wesentliche Vorteile auch in Bezug auf das Landschaftsbild hat. Insgesamt ist jedoch die zu bevorzugende Einbrückenlösung um ca. 840.000,00 DM teuerer als die gegenüberzustellende Variante.

Um diese Lösung dennoch realisieren zu können, ist es zwingend erforderlich die Kosten zu reduzieren. Eine Reduzierung ist dadurch erreichbar, daß die Straßenachse nach Süden geschwenkt und somit das Brückenbauwerk neben der bestehenden Triebwerkskanalbrücke errichtet werden kann, wodurch während der Bauzeit auf eine Behelfsbrücke verzichtet werden könne. Diese Einbrückenlösung sei dann zwar immer noch 400.000,00 DM teuerer, da aber die Vorteile der gewölbten Lösung insbesondere für den Markt Kastl so erheblich sind, ist das Straßenbauamt bereit, die Einbrückenlösung zu realisieren.

Die vom Markt Kastl zur Vermeidung von Behelfsbrücken angelegte Umleitung des Straßenverkehrs über den Ortsteil Hammer und die St 2235 wird vom Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg jedoch abgelehnt, da diese Umleitung nicht den Anforderungen entspreche und es vor allem wegen der vorhandenen Engstellen im Bereich der Hohenburger Straße zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen würde.

 

Die vom Markt Kastl angeregte Änderung des Kurvenradiuses wird vom Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg ebenfalls abgelehnt. Herr Meisel erklärt hierzu, daß die Reduzierung des geplanten Kreisbogens (r =180 m) auf den derzeit vorhandenen Kreisbogen(r =140 m) zwar technisch möglich ist, jedoch nicht zu der gewünschten Geschwindigkeitsdämpfung führen würde. Eine Reduzierung des Kreisbogens in dem angeregten Maß sei für den Autofahrer kaum erkennbar. Würde der Kreisbogen verkleinert, wäre die zwangsläufige Folge, daß sich das gerade Straßenteilstück aus Richtung Amberg verlängern würde, was sich grundsätzlich geschwindigkeitssteigernd auswirken würde. Das Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg gehe davon aus, daß der frühere Kurvenbeginn, wenn auch in einem nur sehr geringen Umfang, zu Geschwindigkeitsdämpfung beitragen wird.

 

Der vom Markt Kastl angeregte Geh- und Radweg auf der nördlichen Straßen- bzw. Brückenseite wird vom Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg für technisch möglich gehalten, wobei sich, so Herr Meisel, der Markt Kastl an diesem Mehrkosten zu beteiligen hätte. Das Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg gehe davon aus, daß die Kriterien zum Bau eines derartigen Radweges wegen der geringen Verkehrsfrequenz durch Radfahrer nicht erreicht werde. Auch der Einwand, daß sich diese Vekehrsfrequenz möglicherweise nach der Öffnung des Nettomarktes erhöhen werde, wurde durch Herrn Meisel zwar grundsätzlich anerkannt, nach seiner Auffassung werden jedoch auch dann die erforderlichen Kriterien nicht erreicht. Das Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg wäre jedoch bereit, den angeregten Geh- und Radweg in die Planung aufzunehmen, soweit der Markt Kastl die Kosten für den Gehweganteil der mit ca. 110.000,00 DM beziffert wird, übernehmen würde.

Den Vorschlag auf den südlichen Gehweg zu verzichten, um somit die Mehrkosten für den kombinierten Geh- und Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu neutralisieren ist nach Ansicht von Herrn Meisel nicht möglich. Er führt hierzu aus, daß aus bautechnischen Gründen die beidseitigen Brückenkappen notwendig wären, und es dann nicht zu einer Reduzierung der Brückenbreite und somit zu einer Kosteneinsparung kommen würde.

Auf Nachfrage, weshalb für die Einmündung der Hohenburger Straße keine Linksabbiegespur errichtet wird, erklärt Herr Meisel, daß wegen der geringen Verkehrsbedeutung dieser innerörtlichen Straße eine derartige Linksabbiegespur nicht erforderlich sei. Die Verkehrsverhältnisse der Hohenburger Straße im Vergleich zur Einmündung der St 2235 hält Herr Meisel nicht für vergleichbar. Obwohl, wie er einräumt, die Verkehrsdichte auf der neu errichteten Staatsstraße unterdurchschnittlich wäre, könne auf eine derartige Einmündungsspur nicht verzichtet werden. Bei der Planung habe man sich jedoch auf das unabdingbare Maß beschränkt, was ein Vergleich etwa mit der weit größeren Linksabbiegespur in Pfaffenhofen verdeutliche.

Angeregt wurde durch den Marktgemeinderat ferner, daß der vorhandene Wendeplatz im entstehenden Sackgassenbereich im unteren Teil der Hohenburger Straße etwa in den Bereich des Anwesens Körner verlegt wird, da der dort vorhandene Geländestreifen für die Anlage eines Wendeplatzes ausreichend wäre. Dieser Vorschlag wird von Herrn Meisel begrüßt, da er insgesamt zu einer Kostenreduzierung beitrage.

 

Nach Abschluß der Diskussion stimmt der Marktgemeinderat der vorgelegten Planung des Straßenbauamtes Sulzbach-Rosenberg mehrheitlich zu, wobei die Verlegung des vorgenannten Wendeplatzes in Richtung des Anwesens Kastl, Hohenburger Str. 59 gerückt wird.

 

 

 

 

Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die

Energieversorgung Ostbayern AG zum Zwecke der Leitungsver-

legung im Bereich des Baugebietes "Hammerbauernleite"

 

Wegen des Neubaus der St 2235 ist die Versetzung eines Stahlmastens sowie die Änderung einer Leitungsführung erforderlich. Die derzeitige Planung der Energieversorgung Ostbayern AG sieht vor, neben dem Regenüberlaufbecken des Marktes Kastl sowie im Bereich der früheren Mühlhausener Straße jeweils einen neuen Masten zu errichten, und die Grundstücke FlStNr. 744 und 720/1 der Gemarkung Kastl mit einer 20 KV-Freileitung zu überrspannen.

In Kenntnis des Sachverhalts stimmt der Marktgemeinderat mehrheitlich der Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung dieser beiden Masten bzw. zur Überspannung des gemeindlichen Grundstücks mit einer Freileitung zu .

 

 

ASP Umsetzungsprojekt Lauterachtal mit seinen Seitentälern,

Vorlage des geänderten Finanzierungsplan durch den

Landschaftspflegeverein Amberg-Sulzbach e.V.

 

Mit Schreiben vom 29.05.1998 teilt der Landschaftspflegeverein Amberg-Sulbach e.V. mit, daß der ursprüngliche Finanzierungsplan auf einer Verteilung der Kosten auf vier Projektgemeinden zuzüglich des Landkreises Amberg-Sulzbach basiert. Zudem konnte in absprache mit der höheren Naturschutzbehörde der finanzielle Umfang der Landschaftspflegemaßnahmen beträchtlich erhöht werden. Falls die Pflegemaßnahmen in dem bisherigen Umfang fortgeführt werden sollen, ist wegen des Wegfalls einer Beteiligungsgemeinde eine Eröung des Kostenanteils der übrigen Gemeinden erforderlich. Unter der Vorraussetzung, daß der Landkreis Amberg-Sulzbach auch bereit ist einen Zuschuß von bisher DM 10.000,00 auf DM 15.000,00 zu erhöhen, steigt der Zuschußbetrag des Marktes Kastl ab dem Jahre 1998 auf DM 10.560,00. Mit dieser Kostenbeteiligung ist es möglich, in den Jahren 1998 und 1999 jeweils Pflegemaßnahmen in Höhe von 210.000,00 DM durchzuführen.

Nach Abschluß der Beratung stimmt der Marktgemeinderat der Erhöhung der Kostenbeteiligung für den Markt Kastl auf DM 10.560,00 zu.

 

Vertragsänderung mit der Bayerischen Forstverwaltung wegen

der künftig kostenpflichtigen Betriebsführung von Gemeindeforstungen

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluß einer Vereinbarung mit der Forstverwaltung des Freistaates Bayern zu, wonach dieser ab dem 01.07.1998 die Betriebsleitung für die Gemeindeforstungen übernimmt.

das jährliche Entgelt hierfür beträgt DM 500,00. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre.

 

 

Abbau der Telefonzelle in Pfaffenhofen

 

Mit Schreiben vom 01. Juli 1998 teilt die Deutsche Telekom folgenden Sachverhalt mit:

"Die Gründe für den geplanten Abbau in Pfaffenhofen sind neben sehr geringer Einnahmen, die jetzt notwendig werdende Auswechslung ddes bestehenden Münztelefonsgerät mit einem Investitionsvolumen von mehreren tausend DM".

da in utzenhofen die Deutsche Telekom ebenfalls eine extrem unwirtschaftliche Tefelonzelle betriebn wird, der jedoch ein neues Münztelefon installiert ist, bietet sie an, diese Telefonstelle in Utzenhofen abzubauen, und das freiwerdende Münztelefon in Pfaffenhofen künftig zu verwenden.

Der Vorschlag des marktgemeinderates durch eigene Zuzahlungen den Weitzerbetrieb dieser Telefonzelle in Pfaffenhofen zu ermöglichen, wird abgelehnt. Wegen der Erforderlichkeit der Notrufmöglichkeiten wird auf die Zuständigkeit des Freistaats Bayern verwiesen.

Der Marktgemeinderat protestiert schärfstens gegn den geplanten Abbau der Telefonzelle in Pfaffenhofen, sowie gegen einen möglichen Abbau der Telefonzelle in Utzenhofen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Aus Sicht des Marktgemeinderates ist es untragbar bei einem derart schlechten Funknetzes nahezu im gesamten Bereich unserer Gemeinde öffentliche Telefonzellen abbzubauen. Der Markt Kastl erhebt die zwingende Forderung alle vorhandenenöffentlichen Telefonzellen zumindest solange zu belassen, bis ein ausreichendes Funknetz im Gemeindebereich geschaffen ist.

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der

nicht öffentlichen Sitzung vom 27.05.1998

 

Herr Bürgermeister Raab gibt folgende Beschlüsse der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 17. Mai 1998 bekannt:

 

-Aufnahme eines Kredites in Höhe von DM 1.490,000,00 auf Vermittlung von Raiffeisenbank Ursensollen-Ammerthal-Hoheburg eG.

 

-Abschluß eines Beförderungsvertrages mit der Firma Lindner zur Schülerbeförderung nach der fünften Unterrichtsstunde. In diesem Zusammenhang gibt Herr Bürgermeister Raab ein schreiben der Regierung vom 29.06.1998 an die Unternehmen, RBO, Schielein, Hirschmann und Lindner bekannt, wonach die Regierung eine öffentliche Linie nach der fünften Unterrichtsstunde für notwendig erachtet, und die vorgenannten Busunternehmer zur Vorlage eines neuen Fahrplanes auffordert.

 

 

-Verkehrsbeeintächtigung durch in den Straßenraum

ragende Sträucher im Bereich der Utzenhofener Straße

 

Frau Markträtin Jobst bemängelt, daß von einem Kurvenbereich der Utzenhofener Straße gelegenen Anwesen Äste in den Straßenraum ragen, und bittet um Abbhilfe.

 

 

Ausfahrt aus dem öffentlichen Parkplatz in der Brauhausgasse

 

Frau Markträtin kritisiert die unzureichende Sicht bei der Aufahrt aus dem Parkplatz in der Brauhausgasse.

Herr Bürgermeister Raab sichert zu, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen um die Sicht zu verbessern.

 

 

Schweppermannspiel 1998

 

Herr Marktrat Dr. Luschmann überreicht allen Mitgliedern des Marktgemeinderates ein Fläschch des von ihm kreeirten "Schweppermanngeistes", welches anläßlich der Schweppermannspiele zum Verkauf kommen wird.

Auf Anfrage von Herrn Marktrat Dr. Lsuchmann bezüglich des Kartenvorverkaufes erklärt Herr Bücherl, daß bis zum heutigen Abend ca. 42 % der vorhandenen Krten veräußert werden konnten.

Frau Markträtin Jobst frägt in diesem Zusammenhang an durch ein rundschreiben allle Grundstückseigentümer zu bitten für Ordnung und saubere Zustände in ihren Grundstücksbereichen zu sorgen.

 

Herr Bürgermeister Raab bemerkt hierzu, daß mittlerweile jeder Gemeindebürger mitbekommen haben müsse, daß Schweppermannspiele statttfinden. Er ist der Überzeugung, daß Gemeindebürger, die am zwingensten ihre Grundstücke säubern müssten durch einen deratigen Rundbrief nicht beeinflussen lassen.

 

 

 

 

 

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