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für Kastl im Lauterachtal

.....junge und jung gebliebene CSU-Marktgemeinderäte und deren Freunde informieren ihre Bürger

(erstellt im Frühjahr 1997)

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Planung zur Lauterachtalstraße
mit einem juristischen Trick:

- ein Bebauungsplan soll die neue Trasse festschreiben

Der Bebauungsplan "An der Lauterach" beginnt (im Plan unten gelb umsprüht) westlich beim Volksfestplatz und dem geplanten Einkaufsmarkt (Gewerbegebiet) und reicht östlich bis zum Ortsende. Die rechte Hälfte also ist Baugebiet. Waagrecht wird dieser Plan durch die beabsichtigte neue Trasse der Staatsstraße 2235 durchtrennt. Sie soll künftig auf der südlichen Talseite schnurgereade nach Osten (roter Pfeil) ins Lauterachtal führen. Deshalb hat sich Widerstand gegen diese Pläne formiert. Einwendungen wurden von rund 80 Bürgern verfasst.

Solche planerische Gangart war vor zwanzig Jahren schon nicht mehr zeitgemäß. Für rund 380 Fahrzeuge am Tag zersört man kein Urstromtal.
Da das Hauptaugenmerk der Planer stets auf der neuen Straße und zu wenig beim eigentlichen Gegenstand - der Bebauung - lag, wurden gravierende Planungsfehler begangen, so dass auch das Landratsamt und die Ortsplanungsstelle der Regierung nicht zustimmten.


Unmittelbar an ein Gewerbegebiet plant man normalerweise kein reines Wohngebiet.
In weiser Voraussicht hatten die Planer das gesamte Baugebiet als Mischgebiet bezeichnet, denn die neue Staatsstraße würde auch gar nicht gut zu einem neuen Wohngebiet passen. Aber die prüfenden Beamten erkannten durch die dichte Bebauung, dass in Wirklichkeit eben doch ein Wohngebiet geplant wäre.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.1997 wurde es deutlich:
Die Pläne müssen deshalb neu gezeichnet werden. Zwischen Gewerbegebiet und neues Baugebiet muss ein echtes Mischgebiet eingezeichnet werden. Statt fünf Häuser also nur drei. Damit stimmen die Pläne nicht mehr mit der Auslegung überein. Das Verfahren muss von vorne durchgezogen werden.

Wenn man das Mischgebiet nicht an Gewerbetreibende verkaufen kann, so der Architekt, kann man in einigen Jahren dann ohnehin wieder tun, was man eigentlich wollte.

Der Planung des Bürgermeisters wurde
vom Landratsamt und der Regierung nicht zugestimmt,


Deshalb: Das ganze Planfeststellungsverfahren von vorne.

Die Einwender waren bis dahin noch gar nicht behandelt
und können deshalb auch nicht für die Verzögerungen beim
Einkaufsmarkt verantwortlich gemacht werden, wie der Lokalberichterstatter der Amberger Zeitung glauben machen möchte.

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