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Lauterhofener und Kastler Marktgemeinderäte beraten gemeinsam

 

Kurzprotokoll der gemeinsamen Sitzung der Marktgemeinderäte Lauterhofen und Kastl

(ungeprüfter Entwurf - v. G. Bücherl)

Neben den Mitgliedern des Marktgemeinderates Lauterhofen und Kastl waren anwesend:

Herr Pilz von der 5b Stelle in Nabburg

Herr Regierungsdirektor Wiesinger vom LRA Neumarkt

Herr Gottschalk von LRA Neumarkt

Herr Kotz vom LRA Amberg-Sulzbach

Frau Spörer, Schulleiterin der Volksschule Kastl

Herr Moser, Schulleiter der Volksschule Lauterhofen

Herr Glöckner, Schulleiter der Volksschule in Pilsach

 

Bürgermeister Neumann:

Herr Bürgermeister Neumann begrüßt alle Anwesenden sehr herzlich und eröffnet um 19.10 Uhr die gemeinsame Sitzung der Marktgemeinderäte Lauterhofen und Kastl

TOP 1: Wasserentnahme aus dem Hallerbrunnen

Bürgermeister Raab:

Herr Raab stellt klar, dass die heutige Sitzung kein Streitgespräch werden, sondern dem Austausch von Argumenten dienen solle. Die Problematik des Hallerbrunnens sei nicht einziger Tagesordnungspunkt dieser gemeinsamen Sitzung, es gäbe auch andere Punkte und gemeinsame Entwicklungsmöglichkeiten, so der bereits bestehende Schulverbund zwischen den Gemeinden Pilsach, Lauterhofen und Kastl die diskutiert werden sollten.

Herr Raab berichtet, dass der Marktgemeinderat Kastl in seiner letzten Sitzung dem Antrag des Marktes Lauterhofen zur Erhöhung der Entnahmemenge aus dem Hallerbrunnnen einhellig zustimmte. Zwar stelle eine Wasserentnahme grundsätzlich einen nachteiligen Eingriff in den Naturhaushalt dar, die beantragte Wasserentnahmemenge sei jedoch für die Bevölkerung in Lauterhofen sowie für die Entwicklung dieser Gemeinde notwendig.

Die Lauterach zu schützen und für eine zukünftige Entwicklung zu schonen sei jedoch sehr wichtig. Zwar wird über den wasserrechtlichen Antrag das Landratsamt Neumarkt entscheiden, die Grundeinstellung der Gemeinde Lauterhofen zu dieser Problematik sei hierbei jedoch von maßgeblicher Bedeutung.

 

Bürgermeister Neumann:

Herr Neumann verweist auf die Auflagen des Zuwendungsbescheides zum Ausbau des Hallerbrunnens. Darin sei festgelegt, dass der Zuwendungsempfänger die Nutzung dieses Brunnens durch andere Wasserversorger dulden müsse, wenn dieses angemessen und zumutbar sei. Ansonsten bestehe die Befürchtung, dass von Seiten des Freistaates Bayern die gewährte Zuwendung zurückgefordert würde.

 

Bürgermeister Raab:

Dass das Landratsamt Neumarkt den Antrag der Stadt Neumarkt ausschließlich unter

rechtlichen Gesichtspunkten prüfen wird stehe für Ihn außer Zweifel. Es stelle sich jedoch die Frage, ob sich das Landratsamt Neumarkt so leicht über einen gegensätzlichen Willen des Marktes Lauterhofen hinwegsetzen wird.

Soweit der Markt Lauterhofen die Benutzung seiner gemeindlichen Grundstücke verweigert wäre zuerst die Durchführung eines Enteignungsverfahrens erforderlich, was sicherlich nicht einfach sein dürfte.

 

Bürgermeister Neumann:

Es sei klar, dass durch eine mögliche Entnahme von Trinkwasser für die Stadt Neumarkt die erforderlichen Nutzungen des Markt Lauterhofens nicht beschränkt werden dürfen.

Wenn dieses nicht der Fall sei, habe der Marktgemeinderat bisher seine Zustimmung zu dieser Wasserentnahme signalisiert.

 

2. Bgm. Braun:

Herr Bgm. Braun bittet die Marktgemeinderäte aus Lauterhofen nicht für diese Wasserentnahme zu stimmen, da Einbußungen für die Bevölkerung des Lauterachtales zu befürchten seien. Die rechtliche Seite sei unbestritten, aber der Marktgemeinderat Lauterhofen hat auch die Möglichkeit diese Wasserentnahme zu verhindern.

 

Bgm. Neumann:

Herr Bgm Neumann stellt die Frage, mit welchen konkreten Beeinträchtigungen zu rechnen sei?

 

2. Bgm. Braun:

Keiner könne wissen, wie sich die zukünftige Entwicklung der Lauterachtalgemeinden

gestalte. Was die Zukunft bringe sei nicht vorhersehbar. Möglicherweise zwinge die Entwicklung in den übrigen Lauterachtalgemeinden auch dazu, die bisherige Wasserentnahmemenge zu erhöhen. Abschließend bittet Herr Braun die Marktgemeinderäte

aus Lauterhofen der Wasserentnahme sehr kritisch gegenüber zu stehen.

 

Mktrat. Eizinger:

Den Antrag zur Wasserentnahme stelle die Stadt Neumarkt. Wenn diese Wasserentnahme für die Stadt Neumarkt und ihre Bevölkerung zwingend notwendig sei, so müsse man dieser Stadt auch helfen. Natürlicherweise dürfe diese Entnahme nicht den Markt Kastl und die übrigen

Lauterachtalgemeinden benachteiligen. Die letzte Entscheidung sei jedoch von den Fachstellen zu treffen. Für die Befürchtungen und Ängste der übrigen Gemeinde des Lauterachtales habe er jedoch Verständnis.

 

Mktr. Christophel:

Nach Aussagen der Stadtwerke Neumarkt sei die Ableitung von Wasser aus dem Hallerbrunnen nur die drittwirtschaftlichste Möglichkeit. Bei allen übrigen Entscheidungen, gelte jedoch der Grundsatz , dass die wirtschaftlichste Variante zu wählen ist. Solange die Stadt Neumarkt die Fakten nicht klar auf den Tisch legt, könne er diesem Antrag auch nicht zustimmen. Für ihn sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen solle, wenn die Fachstellen ihren Willen durchsetzen sollten. Sollte jedoch von Seiten der Fachstellen der Antrag der Stadt Neumarkt abgelehnt werden, so gäbe es hierfür sicherlich sachliche Gründe. Somit sei auch eine Rückforderung der gewährten Zuwendung nicht gerechtfertigt und auch nicht zu befürchten.

 

Bgm. Raab:

Bei der gewährten Zuwendung handelt es sich um eine Projektförderung. Da der Markt Lauterhofen den Zuwendungszweck in vollem Unfang erfüllt habe, bestehe kein Raum für Rückforderungen. Auch Herr Raab bittet die künftige Entwicklung des Lauterachtales zu bedenken. Positive Entwicklungen der Lauterachtalgemeinden erfordern die Vergrößerung der vorhandenen Kläranlagen und erhöhen die Gesamtbelastung der Lauterach.

Herr Raab weist auf den bereits jetzt gesunkenen Grundwasserspiegel in unserem Bereich hin.

Auch Nachbargemeinden, wie etwa die Gemeinde Birgland, seien auf dieses Grundwasser angewiesen und auch deren Entwicklung müsse bedacht werden.

 

Bgm. Neumann:

In den vergangenen Jahrzehnten wurde von Seiten der Wasserwirtschaftsämter darauf gedrängt nur den ersten oder zweiten Grundwasserstock zur Trinkwasserentnahme zu nutzen.

Heute wird es aus ökologischer Sicht von den selben Fachstellen als wesentlich günstiger erachtet Quellwasser zu nutzen. Der Grundwasserspiegel würde bei Quellwasserentnahme nicht abgesenkt, damit zeigt die Entnahme von Quellwasser auch weniger ökologisch schädliche Auswirkungen als eine Grundwasserentnahme. Herr Neumann kritisiert die kürzlich durchgeführte Brunnenbesichtigung durch die Landtagsabgeordneten Nentwig und Beck. Ihm wurde bei dieser Besichtigung kaum die Möglichkeit eingeräumt sich zu äußern. Er habe für sich entschieden, dass der Abgeordnete Herr Nentwig künftig nur noch mit richterlicher Anordnung diesen Brunnen betreten dürfe.

Im übrigen ist es für Herr Neumann eine Tatsache, dass die Schwarzach, die der Stadt Neumarkt als Vorfluter dient, ein weit kleineres Gewässer als die Lauterach ist.

3.Bgm. Lang:

Herr Lang widerspricht den Äußerungen von Bgm. Neumann.

Die Abgebordneten Beck und Nentwig seinen als Berichterstatter des Peditionsausschusses des Bayer. Landtags tätig gewesen. Selbstverständlich sei Herr Bürgmeister Neumann Hausherr des Hallerbrunnens. Ob das Verhalten von Herrn Neumann richtig und angemessen sei, bezweifle er. Die gesamte Diskussion zur Ableitung von Quellwasser aus dem Hallerbrunnen sei nicht durch deren Gegner ausgelöst worden. Vielmehr habe der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt in öffentlichen Äußerungen bestimmt, wie künftig die Wasserentnahme im Bereich des Lauterachtales zu erfolgen habe. Nachdem, wie sich nunmehr herausstelle mit dem Verkauf von Trinkwasser kein Geschäft zu machen sei, bittet Herr Lang die Mitglieder des Marktgemeinderates Lauterhofen sich nicht über die Ängste und Bedenken der Bürger aus Kastl, Hohenburg und Schmidmühlen hinwegzusetzen.

 

Bgm. Neumann:

Herr Neumann bestreitet, dass zu irgend einem Zeitpunkt daran gedacht gewesen wäre mit dem Quellwasser des Hallerbrunnes Geschäfte zu machen.

 

3.Bgm. Lang:

Dem hält Herr Lang, die öffentliche Äußerung von Herrn Neumann entgegen, wonach es besser wäre dieses Wasser an Neumarkt zu verkaufen, als ungenützt in das Schwarze Meer laufen zu lassen.

 

Bgm.Neumann:

Herr Neumann erklärt, dass der Vorteil für die Gemeinde Lauterhofen darin bestanden hätte, dass sich die Stadt Neumarkt an den Kosten für den Unterhalt für des Wasserschutzgebietes beteiligt.

 

Mktrat Dr. Luschmann:

Nach Wissen von Herrn Dr. Luschmann gäbe es bisher keine zuverlässlichen historischen Daten bzgl. der Wasserführung der Lauterach. Herr Dr. Luschmann stellte die Frage, ob bekannt sei, wie die Sachlage sich jetzt darstelle? Wann sei mit vernünftigen Daten zu rechnen?

 

Bgm. Neumann:

 

Es ist bekannt, dass die Lauterach in Trockenperioden kaum Wasser führe, deshalb habe es bisher nur die Messstelle in Stettkirchen gegeben. Die Pegelmessung bei Pattershofen sei erst vor Kurzem eingerichtet worden.

 

Bgm. Raab:

Seit dem Frühjahr seien im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg neben dem Pegel Stettkirchen neun weitere Messstellen entlang der Lauterach eingerichtet worden. Die Ergebnisse dieser neu eingerichteten Messstellen würden mit dem Pegel in Stettkirchen verglichen. Dadurch wäre eine Rückrechnung auf die Wasserführung der Lauterach im Oberlauf möglich.

 

Bgm. Neumann:

Herr Neumann erinnert an die Absicht der Stadt Neumarkt bei Trockenwetter auf eine Ableitung von Quellwasser zu verzichten.

 

Mktrat Dr. Luschmann:

Herr Dr. Luschmann widerspricht dieser Absicht, da es gerade Trockenwetterperioden sind, in denen Neumarkt einen verstärkten Wasserbedarf hat.

 

Bgm. Raab:

Für Herrn Raab ist klar, dass selbst dann, wenn die Ableitung von Trinkwasser mit diesen Einschränkungen genehmigt würde, in Notfällen trotzdem bei Trockenwetterperioden abgeleitet wird. Aus einer zeitweisen Entnahme würde der Regelfall.

 

Bgm. Neumann:

Herr Neumann gibt zu Bedenken, dass die beantragte Menge von 25 l/s nur einen Spitzenwert darstelle. Der eigentliche Bedarf des ZV betrage 10 l/s. Die höhere Menge sei nur deshalb erforderlich, um die Pumpzeit auf die kostenmäßig günstigeren Nachtstunden zu beschränken.

 

Bgm. Raab:

Herr Raab ist der Ansicht, dass wenn die Leitung in Richtung der Stadt Neumarkt einmal gebaut und die wasserrechtliche Erlaubnis hierfür erteilt ist, es innerhalb der nächsten 10-15 Jahre zu einer Dauerabnahme kommt.

 

Mkträtin Jobst:

Frau Jobst widerspricht Äußerungen, wonach der Wasserbedarf der Stadt Neumarkt durch die sog. „Miss" für die nächsten 10 Jahre gesichert sei. Sie verweist hierbei auf eine aktuelle Presseveröffentlichung der Neumarkter Zeitung. Entsprechend diesem Zeitungsbericht brauche das vorhandene Wasserreservoir dringend Schonung. Es sei beabsichtigt in Kürze eine Bohrung zur Erkundung des dritten Grundwasserstockes durchzuführen. Frau Jobst

bittet darum, das Wasser der Lauterach nicht zur Handelsware verkommen zu lassen. Die Absicht der Stadt Neumarkt künftig ein Drittel des gesamten Wasserverbrauches der Lauterach zu entnehmen, bliebe nicht ohne Auswirkungen. Für Frau Jobst stellt sich auch die Frage, wie sich die künftigen klimatischen Veränderungen auf die Lauterach auswirken.

 

Mktrat Matschiner:

Die Argumente der Stadt Neumarkt, so Herr Matschiner, sind den Anwesenden bekannt und grundsätzlich auch nachvollziehbar. Er habe jedoch Bedenken, dass wenn die Leitung einmal steht auch über das genehmigte Maß hinaus gepumpt wird. Er erinnert an die Versorgung des Marktes Lauterhofen während der Bauphase durch die Gemeinde Kastl. Ohne, dass es hierbei eine Erlaubnis gegeben hätte, wurde zu diesem Zeitpunkt eine Wassermenge von 100.000 cbm zusätzlich gepumpt und an Lauterhofen geliefert.

 

Mktrat Zimmermann:

Nach seinem Wissen, sei es aus hygienischen Gründen notwendig, dass Trinkwasser nicht länger als zwei Tage im Leitungsnetz verbleibt. Damit sei es auch nicht möglich, dass zu Trockenwetterzeiten diese Wasserableitung eingestellt wird.

 

2. Bgm. Deinhard:

Herr Deinhard gibt einen chronologischen Rückblick über die bisherigen Vorgänge in dieser Angelegenheit. Mit der Problematik wurde der ZV erstmals 1999 beschäftigt. Durch das Ingenieurbüro Dechant wurde eine Studie erarbeitet, in der eine Durchführbarkeit dieser Absicht geprüft wurde. Später gründete sich ein Arbeitskreis „Wasserschutzgebiet".

Im November 2000 schlug Herr Tylla die gemeinsame Nutzung des Wasserschutzgebietes im Rahmen einer zu gründenden Gesellschaft vor. Dieser Kooperationsvertrag wurde durch den

ZV dem Prüfungsverband öffentlicher Kassen vorgelegt. Hierbei wurde dieser Vertrag als sehr bedenklich erachtet, zumal es auch andere Arten der Zusammenarbeit gibt. Zudem hatte Herr Hofmeister vom Wasserwirtschaftsamt Neumarkt die Bedenken, dass im Falle der Gründung einer Gesellschaft zur Nutzung des Hallerbrunnens die bereits ausbezahlten Fördermittel zurückgefordert würden. Aus diesem Grunde wurde beschlossen, dass Lauterhofen und Neumarkt getrennte wasserrechtliche Anträge stellen. Vereinbart wurde auch, dass der wasserrechtliche Antrag der Stadt Neumarkt erst im Anschluss an den Antrag des ZV Pettenhofener Gruppe gestellt wird. Im übrigen dankt Herr Deinhard dem Marktgemeinderat aus Kastl für den einstimmigen Beschluss zur beantragten Erhöhung der Wasserentnahmemenge des ZV.

Bgm. Raab:

Herr Raab berichtet dass der Marktgemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen habe,

eine Schutzgemeinschaft „Lauterachtal „ zu gründen. In dieser Schutzgemeinschaft sollten auch alle Gemeinden des Lauterachtales vertreten sein. Er wäre dem Marktgemeinderat Lauterhofen sehr dankbar, wenn er dieser Schutzgemeinschaft beitreten würde. Die Mitarbeit in dieser Schutzgemeinschaft wäre selbst dann sehr hilfreich, wenn der Markt Lauterhofen sich anders entscheidet und den möglichen Klageweg nicht tragen kann oder möchte.

2.Bgm. Deinhard:

Herr Deinhard ist der Ansicht, dass es keinesfalls eine Abhängigkeit des ZV Pettenhofener Gruppe von der Stadt Neumarkt geben dürfe. Durch den ZV wurden bisher 30 Mio. DM in eine neue Wasserversorgung investiert. Der bestehende Notverbund zur WV Kastl habe sich bewährt. Ob die in Frage stehende Wasserlieferung nach Neumarkt für Lauterhofen Vorteile bringe, müssen die künftigen Erhebungen zeigen.

Mktrat Preißl:

Nach Ansicht von Herrn Preißl ist es kein kleiner Teil des Marktgemeinderates Lauterhofen der die Gesamtproblematik ähnlich wie Kastl beurteilt. In Neumarkt ist es bereits 5-nach Zwölf. Bei dem vorgelegten Kooperationsvertrag des Stadt Neumarkt habe es sich im Ergebnis um einen „Knebelvertrag" gehandelt, mittels dessen die Stadt Neumarkt versucht habe, an das Wasser des Hallerbrunnens zu kommen. Er erinnert an die Wasserentnahme in Traunfeld, wo ebenfalls eine Erhöhung der Wasserentnahmemenge notwendig wurde. Er appelliert an die Mitglieder des Marktgemeinderates in Lauterhofen diese Risiken nicht einzugehen. Jeder, so Herr Preißl wolle mehr Wasser, auch wir wollen eine Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Neumarkt solle seine Hausaufgaben machen, als Weltmeister im Wassersparen habe sich diese Stadt nicht erwiesen.

Mktrat Braun/Lauterhofen:

Herr Braun gibt zu Bedenken, dass der Markt Lauterhofen ein Gut verwalte, welches ihm letztlich nicht gehöre. Auch den Markträten in Lauterhofen falle eine Entscheidung nicht leicht. Er bittet die Gemeinderäte aus Kastl darum, sich in ihre Situation zu versetzen. Zwei Bittsteller, nämlich die Nachbargemeinde Kastl und die Kreisstadt Neumarkt kämen zu ihnen.

Die Stadt Neumarkt beherbergt Gewerbebetriebe, in denen viele Bürger aus Lauterhofen arbeiten. Zwischen diesen beiden Bittstellern zu entscheiden, fällt uns sicherlich nicht leicht.

 

Regierungsdirektor Wiesenberger:

Auf eine Frage hin, erläutert Herr Wiesenberger, das erforderliche wasserrechtliche Verfahren. Nachdem jedoch bisher noch kein Antrag der Stadt Neumarkt vorliegt, wissen wir nicht, so Herr Wiesenberger, über was wir reden sollen. Ob der Antrag der Stadt Neumarkt letztlich Erfolg hat oder nicht, könne er nicht sagen. In dem bevorstehenden wasserrechtlichen Verfahren bestehe auch die Möglichkeit den Verfahrensleiter wegen Befangenheit abzulehnen. Deshalb wolle er sich nicht weiter zu dieser Angelegenheit äußern. Grundsätzlich sei jedoch zu sagen, dass Wasser ein Allgemeingut darstelle, dessen Nutzung durch ein wasserrechtliches Verfahren, in dem die Gesamtproblematik zu prüfen ist, geregelt wird.

Der Marktgemeinderat Lauterhofen könne nicht, wie etwa bei einem Bauantrag diesen Antrag ablehnen oder genehmigen. Er habe lediglich die Möglichkeit als Träger öffentlicher Belange seine Bedenken in ein wasserrechtliches Verfahren mit einzubringen. Über grundstücksrechtliche Dinge entscheide der Marktgemeinderat jedoch in eigenständiger Zuständigkeit.

Ergänzung durch H. Lang:

Zum Ende der Sitzung sind sich die beiden Bürgermeister einig, dass es richtig war, die Sitzung nicht öffentlich abzuhalten. Dem widerspricht Lang, vor allem die veröffentlichte Begründung (NT nach Aussage von Bgm Neumann ein Zitat von Bgm Raab: "nicht öffentlich, damit sich nicht einige Markträte profilieren können..") sei nach Lang eine Frechheit. Bgm Neumann zweifelt selbst an, ob er Bgm. Raab hier richtig zitiert hat "Vielleicht habe auch nur ich das gesagt.".

 

 

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