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...... Zielvorstellung der Schulleitung im Jahr 1997


Neben dem eigentlichen Aufgaben eines Gymnasiums (Vorbereitung und Abnahme des Bayerischen Abiturs) kann unsere Schule auch folgende Aufgaben übemehmen:

- Hilfestellung bei der Ausbildung von ungarischen Deutschlehrkräften (als Seminarschule für die Kath. Universität Budapest)

-    Verbreitung der Erfahrungen mit zweisprachigem Unterricht- Koordinierung innerhalb des  Europäischen Sokratesprogrammes

-    Intensivsprachkurse für Jugendliche und sämtliche Berufsgruppen-    Die Möglichkeit zur Ablegung des "International Baccalaureate"(in Planung)

-    Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Kulturinstituten sind gegeben-    Brückenfunktion zu den Staaten in Mittel- u. Osteuropa

-    Einbeziehung neuer Schülergruppen, da das Bildungsangebot in Kastl besonders attraktiv für slowakische, rumänische, serbische, kroatische und ukrainische Staatsbürger mit ungarischer Nationalität ist,

- Der Ausbau und Erhalt der Verbindung zu den kulturellen Einrichtungen der deutschen Minderheiten in Ungarn (Ungarndeutsches Bildungszentrum in Baja)

 

Lagebericht

1. Rechtsträger, Rechtsform

Rechtsträger des Ungarischen Gymnasiums und der dazugehörenden Internate für Mädchen und Knaben ist der Ungarische Schulverein e. V. Der Verein ist beim Amtsgericht Amberg unter Vr.-Nr. 5822 im Vereinsregister eingetragen.

2. Vereinszweck

Der Verein hat die Aufgabe der schulischen und erzieherischen, geistigen, religiösen und materiellen Förderung heimatloser ungarischer Schüler auf der Grundlage des katholischen Bekenntnisses im ökumenischen Geiste in Verbindung mit den evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Förderung und Pflege ungarischen Brauchtums mit besonderer Berücksichtigung der ungarischen Muttersprache. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. der Abgabenordnung. Diese historisch begründete Definition des Vereinszweckes hindert das Ungarische Gymnasium nicht daran sich neuen Aufgaben zu stellen.

3. Finanzierung

Das 1950 gegründete Ungarische Gymnasium (Bereich Schule) wird seit 1955 durch den Bund institutionell nach §§ 23 und 44 BHO gefördert. Eine Förderung der Internate erfolgt nur durch die Kirche.Grundlage der Förderung des Bundes bilden u.a. das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer vom 25. April 1951 (BGBl. I, S. 269), das Internationale Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 11 1953, S. 559) sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. 12.1966 (BGBl. 11 12973, S. 1534). Darüber hinaus wird das Gymnasium durch den Freistaat Bayern nach § 38 Abs. 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes gefördert.

Mit Schreiben vom 07. April 1997 teilte das BNH dem Schulverein mit, dass die institutionelle Förderung der Schule zum 31.12.1999 eingestellt wird.                                

Förderung der Schule                                

Zuwendung des Bundesministerium des Inneren          1.618.000 DM 
Bundeshaushalt Kapitel 0603 Titel 684 72   

Zuwendung des Landes Bayern                                  1.308.000 DM   

Regierung der Oberpfalz                                             173.000 DM4.

Belegung, Personalstand, Personalkosten  im Jahr 1997  
Schülerstand    gesamt        234    
davon Extern                         34        
davon    Deutschland           124            
Ungarn                                  78            
Schweiz                                19            
USA                                       3            
Österreich                               2            
Frankreich                              1            
Großbritannien                        1    
Personal    gesamt                 44    
Lehrkräfte                             19                    
Personalkosten Schule   2. 621.000 DM
Sachkosten Schule 364.000 DM

Modellversuch Europäisches Gymnasium

Das Ungarische Gymnasium nimmt seit Beginn am Modellversuch des Freistaates Bayern teil, mit 12 anderen Schulen. Im Gegensatz zu den Neusprachlichen Gymnasien wird in diesem Modellversuch besondere Bedeutung auf die Naturwissenschaften gelegt. Der Fremdsprachenunterricht wird nicht gekürzt, sondern im Gegenteil noch erweitert. Die zweite Fremdsprache wird bereits in der 6. Klasse unterrichtet, die Erlernung einer vierten Fremdsprache (bei uns Italienisch) ermöglicht. Dieser Schulversuch wurde kostenneutral konzipiert, extra Fördermittel hierfür sind nicht erhältlich.

Unterrichtssprache am Ungarischen Gymnasium

Schulrechtlich gilt Ungarisch als die Unterrichtssprache, Deutsch als 1. Fremdsprache. Tatsächlich beschäftigt das Ungarische Gymnasium 5 Lehrkräfte, die nicht der ungarischen Sprache mächtig sind. Demnach werden einige wenige Fächer nur in Ungarisch, bzw. Deutsch unterrichtet, die meisten jedoch bilingual in Deutsch und Ungarisch. Nur mit den in Bayern zugelassenen Lehrbüchern wird unterrichtet. Geplant ist, einige Fächer ( z. B. Erdkunde) in einigen Jahrgangsstufen auch in Englisch zu unterrichten.7. Schülerschaft

Als staatlich genehmigte Ersatzschule sind wir im Gegensatz zu anderen staatlichen Schulen, nicht an die üblichen Aufnahmebedingungen gebunden. Wegen der heterogenen Zusammensetzung unserer Schülerschaft wäre eine andere Schulform nicht praktikabel (Schüler aus dem Ausland oder Schüler aus Deutschland, die die Sprachvoraussetzungen nicht erfüllen, z. B. Emigranten). Obwohl unsere Internatsgebühren, derzeit 750,-- DM (10 Monate/Jahr), durchaus moderat sind, haben viele Eltern Schwierigkeiten, diese Gebühren zu entrichten.Im Raum Nürnberg und Regensburg ist das Angebot von Privatschulen mit angeschlossenen Internat sehr gering. Deswegen ist das Ungarische Gymnasium auch für deutsche Schüler interessant.8. Stipendien des Freistaates Bayern

Der Freistaat Bayern vergibt seit dem Schuljahr 1990/91 ein Stipendium für 30 Schüler ausUngarn i. H. v. 600,-- DM monatlich pro Schüler. Der jährliche Aufwand des Freistaates Bayern beträgt somit 180.000,-- DM für die Stipendien. Die Vergabe beruht auf einer mündlichen Vereinbarung von Ministerpräsident Streibl und dem Ungarischen Ministerpräsidenten Horn aus dem Jahre 1990. Die Stipendien werden in Ungarn ausgeschrieben und im Einvernehmen mit dem Ungarischen Kultusministerium und der Schule nach Würdigkeit und Bedürftigkeit vergeben.

Finanzielle Auswirkung auf Belegschaft und Region

Rechnet man die Fremdfirmen zu der Belegschaft des Ungarischen Gymnasiums, so stehen hier ca. 70 Arbeitsplätze zur Disposition. Ein Großteil der betroffenen Arbeitnehmer hätte am Arbeitsmarkt überhaupt keine Chance. Aufgrund der Altersstruktur und Herkunft würden sie somit dauerhaft die Sozialkassen belasten. Das Ungarische Gymnasium ist der größte Arbeitgeber in der Marktgemeinde Kastl mit ca. 2800 Einwohner. Die Existenz einiger kleiner Handwerksbetriebe und Gaststätten ist mit dem Schicksal des Ungarischen Gymnasiums eng verbunden.

Der Wegfall des Etats von rund 5,5 Millionen wäre mit Sicherheit ein schwerer wirtschaftlicher Verlust für die Region. Die Nutzung der Burganlage für nichtschulische Zwecke wird voraussichtlich mit großen Kosten verbunden sein, auch wird eine Folgenutzung nur schwerlich zu finden sein. Allein der Erhaltungsaufwand beträgt jährlich rund 500. 000,-- DM.

Anschrift, Ansprechpartner
Ungarisches Gymnasium, Klosterburg 2, 92280 KastlFax 09625/458, Tel. 09625/809-0
Geschäftsführer A. Haubner, Tel. 09625/809-113
Schulleiter Mirko Keller, Tel. 09625/809-102
Vorsitzender L. Köhler, Bülowstr. 32, 81679 München

 

 

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