Bürgerinformation für Kastl im Lauterachtal

Zweiter Anlauf zum Baugebiet
mit Staatsstraßenplanung

 


Am Donnerstag, dem 7. August 1997 um 20.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses
die 18. Öffentliche Marktgemeinderatssitzung statt.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 3. Juli 1997 und Tagesordnung
Der Bürgermeister wollte Punkt 6 vorgezogen sehen, weil Architekt Brummer anwesend sei und er auch dazu Stellung nehmen sollte. Heinz Lang stellte den Antrag, den Punkt 5 an den Anfang der Sitzung zu stellen. Das Wichtigeste sei wohl dieser Vertrag, weshalb man ihn zuerst behandeln sollte. Dem wurde entsprochen.

2. Bauanträge
Fam. Hans Weiß aus Pfaffenhofen
Fam. Heinz Fasoldt aus Pfaffenhofen - Garage
Fam. Hiereth aus Utzenhofen - Änderungen zum Betriebsneubau neben Baugebiet

5. Abschluß einer Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung
- technische Aussstattung der St 2235, neu
- Anbindung Einkaufsmarkt und Baugebiet
- Kostentragung
- Bau- und Unterhaltslast
- Grunderwerb


Zu Beginn dieser Beratung wurde deutlich, dass die überfraktionelle Ein-Stimmen-Mehrheit aus 5 CSU-lern, 2 FW-lern und 1 SPD-lerin zwei Tage vor der Sitzung vom Bürgermeister im Rathaus über die Inhalte der Vereinbarung vorab informiert worden war. Dem Rest des Gemeinderates, 5 CSU-ler und 2 GRÜNE mochte der Bürgermeister den Inhalt noch nicht einmal als Text vorlegen, sondern bestand darauf, dass man sich auf sein Vorlesen des Inhaltes beschränkt. Die sieben uninformierten Gemeinderäte beschwerten sich über diese Praxis. Die Mehrheit im Rat war der Überzeugung, dass diese Vorgehensweise völlig in Ordnung sei und jeder Marktgemeinderat ins Rathaus gehen könne, um sich zu informieren.

Mit 8:7 Stimmen nahm der Marktgemeinderat diesen Vertrag mit dem Straßenbauamt an. Konkrete Zahlen und Massen sind nicht Inhalt dieser Vereinbarung. Wieviel die Gemeinde nun tatsächlich zum Staatsstraßenbau bezahlen muss, steht damit nicht fest. Der Bürgermeister gab eine persönliche Schätzung von rund 110.000,- DM für den Gehweg ab. Die Kosten für das Baugebiet selbst sind damit noch nicht enthalten. Ein Datum, wann das Straßenbauamt die Staatsstraße baut, ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Bürgermeister meinte, dass die Baumaßnahme sofort durch das Straßenbauamt ausgeschrieben würde. Bei der Straßenentwässerungsdiskussion wurde ein Datum genannt: 1998!

 

3. Bebauungsplan Kastl "An der Lauterach"
Behandlung der Bedenken und Anregungen

Die Einwendungen der Bürger wurden lediglich zur Kenntnis genommen und 8:7 niedergestimmt. Der Hinweis von zahlreichen Einwendern, dass mit dieser Baumaßnahme innerorts der weitere Verlauf der Staatsstraße außerorts vorbestimmt sei, wurde beharrlich beiseite geschoben: "Dieses Thema wäre nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanes."

Zweimal konnte in dieser Sitzung sogar gelacht werden:
In ihrer Antwort auf die Einwender, warum der allseits gewünschte Einkaufsmarkt nicht aus den umstrittenen Plänen herausgenommen würde, damit er umgehend verwirklicht werden kann, antworteten die 8 von der Mehrheit: Damit könne die Gestaltung des Einkaufsmarktes besser beeinflusst werden. Dabei wissen alle Beteiligten, dass auf die äußere Gestaltung des NETTO-Marktes kein Einfluss genommen werden kann, weil es nur
einen funktionierenden Plan gibt.

Dem Einwand zweier Bürger, dass mit dem Verlegen der Staatsstraße auf die Winterseite eine erhöhte Salzstreuung notwendig wird, entgegneten die 8 von der Mehrheit: Die Sommerseite sei durch Uferbepflanzung (Weidenbüsche) so sehr beschattet, dass dort die gleichen Straßenverhältnisse wären. Der Schatten der Weiden im Winter !!!

4. Bebauungsplan Kastl "An der Lauterach" - Satzungsbeschluß

Mit 8:7 Stimmen wurde der Bebauungsplan zur Satzung erhoben und damit zum Gesetz.
Dagegen werden die Freunde des Lauterachtales mit ihrem Rechtsanwälten Riechwald aus München und Schmiedl aus Regensburg Klage führen.

6. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Klosterbergstraße)
Behandlung der Bedenken und Anregungen

Den Einwendungen einer Familie am Klosterberg, aus deren Grundstück ein Teil als nicht bebaubar erklärt wurde, wurden mit 10:5 Stimmen nicht entsprochen.

7. Flächennutzungsplanänderung Kastl - Feststellungsbeschluß

Damit ist der Flächennutzungsplan in seinen Änderungen festgeschrieben.

8. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Sitzung

9. Verschiedenes

 
     
     
Vorausgegangene Schlagzeilen:
der Bürgerinformation:

Bürgerinformation Mai 1997
Bürgerinformation
Juni 1997
Bürgerinformation
Juli 1997 -1
Bürgerinformation
Juli 1997 -2
Bürgerinformation
Juli 1997 -3
Bürgerinformation
Juli 1997 -4
Bürgerinformation
Juli 1997 -5

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