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Einkaufsmarkt Kastl

zur Bürgerinformation Dez.97/2

Antrag zur Sitzung

 

 

Auf die Möglichkeit des baldigen Baubeginns haben die Lauterachtalfreunde gedrängt.

                               Kastl, den 10.4.1997

 

Die Markträte Walter Matschiner, Heinz Lang, Erwin Schierl,
Gert Steuerl, Franz Zimmermann

stellen diesen

Antrag - (Initiativantrag)
(in der Sitzung mündlich vorgetragen, von Ursl Kraft und Walter Schöberlein untersützt, von der Mehrheit mit 8 Stimmen abgelehnt)

Der Marktgemeinderat beschließt, dem NETTO-Markt den sofortigen Baubeginn zu ermöglichen. Die Grundstücksangelegenheiten sind durch Optionsverträge zu regeln. Sofern die Zustimmung des Straßenbauamtes dazu erforderlich ist, wird dieses gebeten, ebenfalls per Optionsverträge den sofortigen Baubeginn zu ermöglichen.

Begründung:

Im Bebauungsplan an der Lauterach, der nach Aussage des Bürgermeisters in seinen Details mit dem Straßenbauamt abgesprochen ist, sind die Flächen für die Staatsstraße sicher berücksichtigt. Sofern sich der Netto-Markt an diese Vorgaben hält, besteht kein Grund, mit der Baumaßnahme zu warten.

Einwendungen gegen den Bebauungsplan sind sicher zu erwarten. Es steht aber ebenso zu erwarten, dass die Einwendungen von der Mehrheit des Marktrates nicht zur völligen Neukonzeption des Bebauungsplanes an der Lauterach führen werden. Da die Einwendungen sicher nicht den NETTO-Markt betreffen werden, kann ein sofortiger Baubeginn keinen Nachteil für alle Beteiligten nach sich ziehen.

Der Bürgermeister hat in den Bürgerversammlungen deutlich gemacht, dass zeitliche Verzögerungen zur Aufgabe der Bauabsichten bei der NETTO-Gruppe führen könnten. Die einwendenden Bürger haben in der Bürgerversammlung ebenso deutlich gemacht, daß sie nichts gegen Häuser und Nettomarkt haben.

Herr MinRat Steinhauser von der Obersten Baubehörde hat im Gespräch mit MR Lang deutlich gemacht, dass das Straßenbauamt sicher nicht für Verzögerungen beim Bau des NETTO-Marktes sorgen wird.

Der Netto-Markt soll also bauen können.

Alternativ-Antrag

Für den Fall, dass dieser Antrag aus formalen Gründen zur Sitzung nicht zugelassen werden kann, beantragen wir eine Sondersitzung in der kommenden Woche.

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