Theresa Altmann, Beratungslehrerin

                                                                                   Volksschule Deining

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Thema: Legasthenie und Lese- Rechtschreibschwäche

 

 

 

 

Pädagogische Konferenz  in Lam am 06. 07. 2001

 

 

 

 

I.                   Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche?



II.                Merkmale und Begleiterscheinungen
 - Häufige Schwierigkeiten beim Lesen
 - Häufige Fehler beim Rechtschreiben

 



III.             Verlauf der Erstellung eines LRS-Attestes im Landkreis Neumarkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Legasthenie oder Rechtschreibschwäche?

 

      

Legasthenie

 

·       Verzögerung in der Reifung des  Zentralnervensystems

·       Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörung

·       4% der Menschen sind von dieser Krankheit betroffen

·       schwertherapierbare Krankheit




Lese- Rechtschreibschwäche

·       vorübergehende Beeinträchtigung

·       Ursachen: z.B. Erkrankung, Schulwechsel , andere seelische Belastungen

·       Verzögerung des Lese- Schreiblernprozesses

·       7 bis 10 % aller Schüler haben im Einschulungsalter Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und somit auch des Schreibens

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Merkmale und Begleiterscheinungen
 

 

Lese- rechtschreibschwache Kinder sind Kinder, die durch geringe Lese- und Schreibleistungen auffallen.

 

1.Häufige Fehler beim Lesen

·        Sie haben Mühe, Wörter lautierend zu erlesen.

·      Dabei kommt es zu Verlesungen, Vertauschungen und voreiligen Sinnschlüssen (Raten).

·      Auch einfache und eigentlich bekannte Wörter müssen immer wieder neu erlesen werden.

·      Das Kind kann nicht auf Wort(bild)speicher zurückgreifen.

·      Das Kind versucht, Lesetexte auswendig zu lernen, ohne in die Lautstruktur der Wörter einzudringen.

·      Die silbenweise rhythmische  Segmentierung der Wörter fällt schwer.

·      Es entsteht kein Lesefluss.

·      Die Artikulation ist undeutlich und verwaschen.

·      Es kommt immer wieder zu Vertauschungen , Umstellungen, Verwechslungen klangähnlicher und oder graphisch ähnlicher Lautzeichen.

·      Das Lesetempo ist dem Lesevermögen nicht angemessen (zu schnell).

·      Das Kind zeigt deutliche Leseabwehr und -unlust.

 

2.Häufige Fehler beim Rechtschreiben

·      Beim Schreiben kommt es zu einer zu großen Fehlerzahl (Note vier und schlechter)

·      Es kommt zu mehrfachen Schreibweisen eines Wortes (oft im gleichen Text)

·      Auch bei häufigem Üben kommt es nicht zu einer Verbesserung.

·      Dem Kind gelingt es nur unsicher, lautgerecht zu schreiben.

·      Die Schreibsteuerung ist erheblich gestört - das Kind versucht, nur mit den Augen zu schreiben, d. h.

·      das Kind spricht und hört beim Schreiben nicht mit.

·      Der Schreibfluss ist durch häufige Verschreibungen unterbrochen.

·      Die Schrift ist oft verkrampft und eckig.

·      Das Kind verwechselt detailähnliche Buchstaben wie i, t, f, l, r

·      insbesondere kommt es zu Richtungsverwechslungen wie d/b/p/q, seltener u/n

·      und zu Vertauschungen: ie/ ei

·      und zu Auslassungen, insbesondere von Vokalen.

·      Konsonanten wie b/p, g/k, d/t werden häufig verwechselt.

·      Beim Abschreiben wird lediglich optisch übertragen ohne akustische Umsetzung,

·      insbesondere, ohne laut oder verdeckt mitzusprechen,

·      das Kind unterzieht Geschriebenes keiner Plausibilitätsprüfung (sinnwidrige Fehler)

·      das Kind ergänzt beim Lesen „automatisch“ fehlende Teile und bemerkt seine Fehler nicht.

·      Das Kind muss auch längst bekannte Wörter immer wieder neu „erschreiben“,

·      so entstehen keine Automatismen.

·      Das Kind zeigt deutliche Schreibunlust und Schreibangst insbesondere bei Diktaten.

·      Rechtschreibregeln können noch nicht erfasst werden.

 

Einen LRS-Kurs sollte ein Kind immer dann besuchen, wenn ohne besondere Fördermaßnahmen keine ausreichenden Lese- Rechtschreibleistung zu erwarten sind.

III. Verlauf der Erstellung eines LRS-Attestes im  Landkreis Neumarkt

 

 

Folgende Vorgehensweise bei der Erstellung von LRS-Attesten sollte berücksichtigt werden:

 

1.      Schriftlicher Antrag (Formulare befinden sich im LRS-Ordner im Lehrerzimmer)
- der Eltern bei der Schule auf Überprüfung.
- Eltern geben an, ob das Kind bereits bei einem Kinder- oder Jugendpsychiater überprüft
   wird/wurde und legen gegebenenfalls eine Kopie dieses Gutachtens vor.

2.      Stellungnahme des Klassenlehrers
- genaue Angaben zum Schüler: Geburtsdatum/Klasse/Lehrer/ Eltern:  Anschrift

- Zeugnisse aus dem Schülerbogen
- aufgeschlüsselte Deutsch- und Mathematiknoten (Z.B. Lesen, Rechtschreiben Aufsatz)
  evtl. Probearbeiten und Hefteinträge
- Unterrichtsbeobachtungen (allgemein, Fach Deutsch)

- bereits erfolgte Fördermaßnahmen
- evtl. Aufzeichnungen von Elterngesprächen

3.   Antrag geht mit den Unterlagen an den zuständigen Beratungslehrer
     
- führt Gespräche mit Eltern, Kind, Klassenleiter

     - Intelligenztest, Rechtschreib- bzw. Lesetest
      - gibt Ergebnisse weiter an den zuständigen Schulpsychologen (Frau Götz für die
        VS Deining)

4.   Schulpsychologe

      - gegebenenfalls weitere Diagnostik
      - erstellt das Attest und übersendet diese Bescheinigung mit der Empfehlung
        angemessener Förder- und Hilfsmaßnahmen an die Schule
      - Eltern erhalten eine Kopie des Attests
      - Original wird dem Schülerbogen beigelegt
      - bei Feststellung von Legasthenie Empfehlung einer Untersuchung bei einem Kinder- und
        Jugendpsychiater (S.5)

5.   Kinder- und Jugendpsychiater
      - Feststellung einer Legasthenie
      - Erstellung eines Attests zur Vorlage beim Schulpsychologen
 
6.   Schule
      -
Information der Eltern
   
 - Umsetzung der vom Schulpsychologen empfohlenen Förder- und Hilfsmaßnahmen
      - Nachteilsausgleich, Förderunterricht
  

 

 

 

 

 

 

 

Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesen und

 

Rechtschreibens

 

 

 

 

 

 


 
 Lese- und Rechtschreib-                                 Lese- und Rechtschreib-

 Störung (Legasthenie)                                   schwäche                         

 

Feststellung: Facharzt der Kinder- und                                  Feststellung: Schulpsychologin 
Jugendpsychiatrie im                                                                                       Bianca Götz

                       Zusammenwirken mit                                                   

                       der Schulpsychologin


Kinder- u. Jugendpsychiater

·        Dr. Linder, Bezirkskrankenhaus

      Regensburg

·        Kinderzentrum St.Martin,

      Regensburg

·        Dr. Schoppa, Neutraubling

·        Dr. Sibylle Wohlleben, Regensburg

·        Dr. Honè, Abendsberg

·        Dr. Wiese, Nordklinikum Nürnberg

·        Südklinikum Nürnberg

·        Dr. Roswitha Faust-Brater, Feucht-
Moosbach

·        Dr. Katharina Goerk, Gunzenhausen

·        Bezirkskrankenhaus Ansbach

·        Universität Erlangen
Abteilung Kinder- und Jugendpsy-
chiatrie

                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdacht auf Legasthenie besteht:            Verdacht auf LRS   
 besteht:

 

1.  Differenz zwischen Mathe und Deutsch                       1.  Note in Lesen und/oder 

     mindestens zwei Noten oder Differenz                            Recht schreiben  mindestens

Mathe/textfrei und Rechtschreiben und/                          4/5     

oder Lesen mindestens 2 Noten   

                        

2.      Ergebnis eines Intelligenztests:                              2.  Ergebnis eines Intelligenz-
IQ mindestens 85                                                                tests: IQ mindestens 85

3.      Ergebnisse eines Rechtschreib- und                         3.  Ergebnisse eines Recht-
Lesetests :                                                                           schreib und Lesetests:
Prozentrang höchstens 4                                                  Prozentrang höchstens 10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                

 

Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesen und Rechtschreibens

 

 


 Lese- und Rechtschreibstörung                     Lese- und Rechtschreibschwäche   

 (Legasthenie)                                                      

 

 Feststellung:  Facharzt der Kinder- und         Feststellung: Schulpsychologe

                            Jugendpsychiatrie in                                            

                            dem Schulpsychologen

 

                              

 Förderung und Unterstützung

                                                                 durch

 

 

Fördermaßnahmen

 

 

Nachteilsausgleich

                                                                      

Hilfsmaßnahmen     Leistungsbewertung

- Differenzierung im Unterricht bei

  Schriftspracherwerb, Rechtschrei-ben, Sprachübungen

- zusätzliche Förderkurse     

- mündliches Erarbeiten von   neuem Lernstoff      

 

 

 

 

- Zeitzuschlag bis zu 50 %

- mündliches Ab-fragen          

- Vorlesen von Aufgaben

- mediale Hilfen                               

- Verzicht auf Leis- tungserhebungen für Rechtschreib-kenntnisse

- keine Benotung der Rechtschrift bei schriftliche Ar­beiten (z.B. Auf­satz)

- keine Benotung der Rechtschrift in anderen Fächern

- Gewichtung mündlicher und schriftlicher Noten 1 : 1 in den Fremdsprachen

Für alle betroffenen Schüler

 

 

 

Schüler mit Legasthenie:

„Muss-Bestimmungen“ für die gesamte Schulzeit

Schüler mit Lese-/Rechtschreib­schwäche:

„Kann - Bestimmung“ einschließlich Jahrgangsstufe 10

 

Entwurf: Kultusministerium

 

Ein Service der

KASTLER ILLUSTRIERTEN

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