Theresa Altmann, Beratungslehrerin
Volksschule Deining
Tel. 09184/1692 Fax 09184/2343
eMail: werner-altmann@t-online.de
Thema: Legasthenie und Lese-
Rechtschreibschwäche
Pädagogische Konferenz in Lam am 06. 07. 2001
I.
Legasthenie
oder Lese- Rechtschreibschwäche?
II.
Merkmale
und Begleiterscheinungen
- Häufige Schwierigkeiten beim Lesen
- Häufige Fehler beim Rechtschreiben
III.
Verlauf
der Erstellung eines LRS-Attestes im Landkreis Neumarkt
I. Legasthenie oder
Rechtschreibschwäche?
Legasthenie
·
Verzögerung
in der Reifung des Zentralnervensystems
·
Wahrnehmungs-
und Aufmerksamkeitsstörung
·
4%
der Menschen sind von dieser Krankheit betroffen
·
schwertherapierbare
Krankheit
Lese- Rechtschreibschwäche
·
vorübergehende
Beeinträchtigung
·
Ursachen:
z.B. Erkrankung, Schulwechsel , andere seelische Belastungen
·
Verzögerung
des Lese- Schreiblernprozesses
·
7
bis 10 % aller Schüler haben im Einschulungsalter Schwierigkeiten beim Erlernen
des Lesens und somit auch des Schreibens
II. Merkmale und
Begleiterscheinungen
Lese- rechtschreibschwache Kinder sind Kinder, die durch geringe Lese- und Schreibleistungen auffallen.
1.Häufige Fehler beim
Lesen
· Sie haben Mühe, Wörter lautierend zu erlesen.
· Dabei kommt es zu Verlesungen, Vertauschungen und voreiligen Sinnschlüssen (Raten).
· Auch einfache und eigentlich bekannte Wörter müssen immer wieder neu erlesen werden.
· Das Kind kann nicht auf Wort(bild)speicher zurückgreifen.
· Das Kind versucht, Lesetexte auswendig zu lernen, ohne in die Lautstruktur der Wörter einzudringen.
· Die silbenweise rhythmische Segmentierung der Wörter fällt schwer.
· Es entsteht kein Lesefluss.
· Die Artikulation ist undeutlich und verwaschen.
· Es kommt immer wieder zu Vertauschungen , Umstellungen, Verwechslungen klangähnlicher und oder graphisch ähnlicher Lautzeichen.
· Das Lesetempo ist dem Lesevermögen nicht angemessen (zu schnell).
· Das Kind zeigt deutliche Leseabwehr und -unlust.
2.Häufige Fehler beim
Rechtschreiben
· Beim Schreiben kommt es zu einer zu großen Fehlerzahl (Note vier und schlechter)
· Es kommt zu mehrfachen Schreibweisen eines Wortes (oft im gleichen Text)
· Auch bei häufigem Üben kommt es nicht zu einer Verbesserung.
· Dem Kind gelingt es nur unsicher, lautgerecht zu schreiben.
· Die Schreibsteuerung ist erheblich gestört - das Kind versucht, nur mit den Augen zu schreiben, d. h.
· das Kind spricht und hört beim Schreiben nicht mit.
· Der Schreibfluss ist durch häufige Verschreibungen unterbrochen.
· Die Schrift ist oft verkrampft und eckig.
· Das Kind verwechselt detailähnliche Buchstaben wie i, t, f, l, r
· insbesondere kommt es zu Richtungsverwechslungen wie d/b/p/q, seltener u/n
· und zu Vertauschungen: ie/ ei
· und zu Auslassungen, insbesondere von Vokalen.
· Konsonanten wie b/p, g/k, d/t werden häufig verwechselt.
· Beim Abschreiben wird lediglich optisch übertragen ohne akustische Umsetzung,
· insbesondere, ohne laut oder verdeckt mitzusprechen,
· das Kind unterzieht Geschriebenes keiner Plausibilitätsprüfung (sinnwidrige Fehler)
· das Kind ergänzt beim Lesen „automatisch“ fehlende Teile und bemerkt seine Fehler nicht.
· Das Kind muss auch längst bekannte Wörter immer wieder neu „erschreiben“,
· so entstehen keine Automatismen.
· Das Kind zeigt deutliche Schreibunlust und Schreibangst insbesondere bei Diktaten.
· Rechtschreibregeln können noch nicht erfasst werden.
Einen LRS-Kurs sollte
ein Kind immer dann besuchen, wenn ohne besondere Fördermaßnahmen keine
ausreichenden Lese- Rechtschreibleistung zu erwarten sind.
III. Verlauf der Erstellung
eines LRS-Attestes im Landkreis
Neumarkt
Folgende Vorgehensweise bei der Erstellung von LRS-Attesten sollte berücksichtigt werden:
1.
Schriftlicher Antrag
(Formulare befinden sich im LRS-Ordner im Lehrerzimmer)
- der Eltern bei der Schule auf Überprüfung.
- Eltern geben an, ob das Kind bereits bei einem Kinder- oder Jugendpsychiater
überprüft
wird/wurde und legen gegebenenfalls
eine Kopie dieses Gutachtens vor.
2.
Stellungnahme des
Klassenlehrers
- genaue Angaben zum Schüler: Geburtsdatum/Klasse/Lehrer/ Eltern: Anschrift
- Zeugnisse aus dem Schülerbogen
- aufgeschlüsselte Deutsch- und Mathematiknoten (Z.B. Lesen, Rechtschreiben
Aufsatz)
evtl. Probearbeiten und Hefteinträge
- Unterrichtsbeobachtungen (allgemein, Fach Deutsch)
- bereits erfolgte
Fördermaßnahmen
- evtl. Aufzeichnungen von Elterngesprächen
3. Antrag geht mit den Unterlagen an den
zuständigen Beratungslehrer
- führt Gespräche mit Eltern,
Kind, Klassenleiter
- Intelligenztest, Rechtschreib- bzw. Lesetest
- gibt Ergebnisse weiter an den
zuständigen Schulpsychologen (Frau Götz für die
VS Deining)
4. Schulpsychologe
-
gegebenenfalls weitere Diagnostik
- erstellt das Attest und
übersendet diese Bescheinigung mit der Empfehlung
angemessener Förder- und
Hilfsmaßnahmen an die Schule
- Eltern erhalten eine Kopie des
Attests
- Original wird dem Schülerbogen
beigelegt
- bei Feststellung von Legasthenie
Empfehlung einer Untersuchung bei einem Kinder- und
Jugendpsychiater (S.5)
5. Kinder- und Jugendpsychiater
- Feststellung einer Legasthenie
- Erstellung eines Attests zur
Vorlage beim Schulpsychologen
6. Schule
- Information der Eltern
- Umsetzung der vom Schulpsychologen empfohlenen Förder- und
Hilfsmaßnahmen
- Nachteilsausgleich,
Förderunterricht
Besondere
Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesen und
Rechtschreibens
Lese- und Rechtschreib- Lese- und Rechtschreib-
Störung (Legasthenie) schwäche
Feststellung:
Facharzt der Kinder- und Feststellung:
Schulpsychologin
Jugendpsychiatrie im Bianca Götz
Zusammenwirken mit
der Schulpsychologin
Kinder- u. Jugendpsychiater
· Dr. Linder, Bezirkskrankenhaus
· Kinderzentrum St.Martin,
Regensburg
· Dr. Schoppa, Neutraubling
· Dr. Sibylle Wohlleben, Regensburg
· Dr. Honè, Abendsberg
· Dr. Wiese, Nordklinikum Nürnberg
· Südklinikum Nürnberg
·
Dr. Roswitha Faust-Brater, Feucht-
Moosbach
·
Dr. Katharina Goerk, Gunzenhausen
·
Bezirkskrankenhaus Ansbach
·
Universität Erlangen
Abteilung Kinder- und Jugendpsy-
chiatrie
Verdacht auf
Legasthenie besteht: Verdacht
auf LRS
besteht:
1. Differenz zwischen Mathe und Deutsch 1. Note in Lesen und/oder
mindestens zwei Noten oder Differenz
Recht schreiben mindestens
Mathe/textfrei und Rechtschreiben und/ 4/5
oder Lesen
mindestens 2 Noten
2.
Ergebnis eines Intelligenztests: 2.
Ergebnis eines Intelligenz-
IQ mindestens 85 tests: IQ mindestens 85
3.
Ergebnisse eines Rechtschreib- und 3.
Ergebnisse eines Recht-
Lesetests : schreib und Lesetests:
Prozentrang höchstens 4 Prozentrang höchstens 10
Besondere
Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesen und Rechtschreibens
Lese- und
Rechtschreibstörung Lese- und Rechtschreibschwäche
(Legasthenie)
Feststellung: Facharzt der Kinder- und Feststellung:
Schulpsychologe
Jugendpsychiatrie in
dem Schulpsychologen
Förderung
und Unterstützung
durch
Fördermaßnahmen |
|
Nachteilsausgleich
Hilfsmaßnahmen Leistungsbewertung |
|
-
Differenzierung im Unterricht bei Schriftspracherwerb, Rechtschrei-ben,
Sprachübungen - zusätzliche
Förderkurse -
mündliches Erarbeiten von neuem
Lernstoff |
|
-
Zeitzuschlag bis zu 50 % -
mündliches Ab-fragen -
Vorlesen von Aufgaben -
mediale Hilfen |
-
Verzicht auf Leis- tungserhebungen für Rechtschreib-kenntnisse -
keine Benotung der Rechtschrift bei schriftliche Arbeiten (z.B. Aufsatz) -
keine Benotung der Rechtschrift in anderen Fächern -
Gewichtung mündlicher und schriftlicher Noten 1 : 1 in den Fremdsprachen |
Für
alle betroffenen Schüler |
|
Schüler
mit Legasthenie: „Muss-Bestimmungen“ für die gesamte
Schulzeit Schüler
mit Lese-/Rechtschreibschwäche: „Kann - Bestimmung“ einschließlich
Jahrgangsstufe 10 |
Entwurf:
Kultusministerium
Ein Service der
KASTLER ILLUSTRIERTEN