1. Genehmigung der Niederschrift
der Sitzung vom 3. Juli 1997 und Tagesordnung
Der
Bürgermeister wollte Punkt 6 vorgezogen sehen, weil
Architekt Brummer anwesend sei und er auch dazu
Stellung nehmen sollte. Heinz Lang stellte den
Antrag, den Punkt 5 an den Anfang der Sitzung zu
stellen. Das Wichtigeste sei wohl dieser Vertrag,
weshalb man ihn zuerst behandeln sollte. Dem wurde
entsprochen.
2. Bauanträge
Fam. Hans Weiß
aus Pfaffenhofen
Fam. Heinz Fasoldt aus Pfaffenhofen - Garage
Fam. Hiereth aus
Utzenhofen - Änderungen zum Betriebsneubau neben
Baugebiet
5. Abschluß einer Vereinbarung mit
der Straßenbauverwaltung
- technische Aussstattung der St 2235, neu
- Anbindung Einkaufsmarkt und Baugebiet
- Kostentragung
- Bau- und Unterhaltslast
- Grunderwerb
Zu Beginn
dieser Beratung wurde deutlich, dass die
überfraktionelle Ein-Stimmen-Mehrheit aus 5
CSU-lern, 2 FW-lern und 1 SPD-lerin zwei Tage vor der
Sitzung vom Bürgermeister im Rathaus über die
Inhalte der Vereinbarung vorab informiert worden war.
Dem Rest des Gemeinderates, 5 CSU-ler und 2 GRÜNE
mochte der Bürgermeister den Inhalt noch nicht
einmal als Text vorlegen, sondern bestand darauf,
dass man sich auf sein Vorlesen des Inhaltes
beschränkt. Die sieben uninformierten Gemeinderäte
beschwerten sich über diese Praxis. Die Mehrheit im
Rat war der Überzeugung, dass diese Vorgehensweise
völlig in Ordnung sei und jeder Marktgemeinderat ins
Rathaus gehen könne, um sich zu informieren.
Mit 8:7 Stimmen
nahm der Marktgemeinderat diesen Vertrag mit dem
Straßenbauamt an. Konkrete Zahlen und Massen sind
nicht Inhalt dieser Vereinbarung. Wieviel die
Gemeinde nun tatsächlich zum Staatsstraßenbau
bezahlen muss, steht damit nicht fest. Der
Bürgermeister gab eine persönliche Schätzung von
rund 110.000,- DM für den Gehweg ab. Die Kosten für
das Baugebiet selbst sind damit noch nicht enthalten.
Ein Datum, wann das Straßenbauamt die Staatsstraße
baut, ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser
Vereinbarung. Der Bürgermeister meinte, dass die
Baumaßnahme sofort durch das Straßenbauamt
ausgeschrieben würde. Bei der
Straßenentwässerungsdiskussion wurde ein Datum
genannt: 1998!
3. Bebauungsplan Kastl "An der
Lauterach"
Behandlung der Bedenken und Anregungen
Die Einwendungen
der Bürger wurden lediglich zur Kenntnis genommen
und 8:7 niedergestimmt. Der Hinweis von zahlreichen
Einwendern, dass mit dieser Baumaßnahme innerorts
der weitere Verlauf der Staatsstraße außerorts
vorbestimmt sei, wurde beharrlich beiseite geschoben:
"Dieses Thema wäre nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanes."
Zweimal konnte in
dieser Sitzung sogar gelacht werden:
In ihrer Antwort auf die Einwender, warum der
allseits gewünschte Einkaufsmarkt nicht aus den
umstrittenen Plänen herausgenommen würde, damit er
umgehend verwirklicht werden kann, antworteten die 8
von der Mehrheit: Damit könne die Gestaltung des
Einkaufsmarktes besser beeinflusst werden. Dabei
wissen alle Beteiligten, dass auf die äußere
Gestaltung des NETTO-Marktes kein Einfluss genommen
werden kann, weil es nur einen funktionierenden
Plan gibt.
Dem Einwand zweier
Bürger, dass mit dem Verlegen der Staatsstraße auf
die Winterseite eine erhöhte Salzstreuung notwendig
wird, entgegneten die 8 von der Mehrheit: Die
Sommerseite sei durch Uferbepflanzung (Weidenbüsche)
so sehr beschattet, dass dort die gleichen
Straßenverhältnisse wären. Der Schatten der Weiden
im Winter !!!
4. Bebauungsplan Kastl "An der
Lauterach" - Satzungsbeschluß
Mit 8:7 Stimmen wurde der
Bebauungsplan zur Satzung erhoben und damit zum
Gesetz.
Dagegen werden die Freunde
des Lauterachtales mit ihrem Rechtsanwälten Riechwald
aus München und Schmiedl aus Regensburg Klage
führen.
6. Flächennutzungsplanänderung
(Bereich Klosterbergstraße)
Behandlung der Bedenken und Anregungen
Den Einwendungen
einer Familie am Klosterberg, aus deren Grundstück
ein Teil als nicht bebaubar erklärt wurde, wurden
mit 10:5 Stimmen nicht entsprochen.
7. Flächennutzungsplanänderung
Kastl - Feststellungsbeschluß
Damit ist der
Flächennutzungsplan in seinen Änderungen
festgeschrieben.
8. Bekanntgabe von Beschlüssen der
letzten nichtöffentlichen Sitzung
9. Verschiedenes