Heinz Lang, Kastler Illustrierte  - Anfang Ausgabe Okt 1998- 2  Navigation zur homepage von Heinz Lang, Kastl - header

 

Markträte als Zeugen vor Amtsgericht Amberg (Okt. 98)

 

Kommunalpolitiker genießen besonderen Schutz

Beleidigung eines Lokalberichterstatters endete vor Strafrichter

 

Kastl - Amberg (nla). Vor dem Amtsgericht Amberg fand sich am Mittwoch ein Lokalberichterstatter wieder, weil er von seinem Presseplatz im Sitzungssaal des Kastler Rathauses aus einen Marktgemeinderat beleidigt hatte. Der Staatsanwalt vertrat die Auffassung, dass sich Zuhörer der Sitzungen strafbar machen, wenn sie Kommunalpolitiker in Ausübung ihres Amtes beleidigen. Gemeinderäte üben ein Ehrenamt aus - bei meist äußerst geringer Entschädigung. Im Sitzungssaal müssen sich Räte ungehindert und unbehelligt äußern dürfen. Die Amtsrichterin schloss sich dieser Auffassung uneingeschränkt an. Dabei sei es völlig unerheblich, welchen politischen Umgangston die Politiker untereinander wählten. Auch habe dieser Vorgang mit der unantastbaren Pressefreiheit nichts zu tun, so der Staatsanwalt und die Richterin. Die Berichterstattung würde nicht verhandelt.

 

Alle Markträte geladen

Die Beleidigung selbst war unstrittig. Piehler hatte sich in einem Schreiben an den Bürgermeister dafür entschuldigt und nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte ihm das Amtsgericht bereits eine Strafe von 3000 Mark zugeleitet. Piehler stellte jedoch die Einzelheiten des Vorfalles anders dar, was einen Freispruch rechtfertigen sollte. So gab an, er sei unmittelbar vor seiner Äußerung von Schierl provoziert worden. Dehalb benannte Piehler auch die bisher nicht vernommenen Mitglieder des Marktgemeinderates als weitere Zeugen. Zur Verhandlung in Amberg mussten so der gesamte Marktgemeinderat und die zeitweiligen Presseberichterstatter Riehl und Kastner erscheinen.

Vor der Zeugenvernehmung versuchte die Richterin einen Vergleich herbei zu führen. Um dem Nachdruck zu verleihen hatte Piehler dem Nebenkläger Schierl mit einer Gegenklage gedroht, weil dieser ihn in einem Leserbrief als "Propagandaminister des Bürgermeisters" bezeichnet hatte. Schierl fürchtete diese Gegenklage nicht. Ein Vergleich wäre, so der Nebenkläger, nur annehmbar gewesen, wenn Piehler seine rufschädigende und unwahrhaftige Berichterstattung einstellen würde. Aber auch der Staatsanwalt gab zu verstehen, dass er eine einfache Einstellung des Verfahrens nicht hinnehmen würde.

 

Keine neuen Erkenntnisse

Die Zeugenvernehmung ergab für das Gericht keine Veranlassung, die bisherige Sichtweise zu ändern. Nach der zeitaufwendigen Vernehmung des Zeugen Bücherl von der Gemeindeverwaltung hatte sich das Gericht vorgenommen zügiger vorzugehen und beschränkte die Zeugenaussagen, während der ganzen Verhandlung ganz eng auf den Zeitraum der Beleidigung.

Alle Zeugen hatten entweder nichts gehört von einer Provokation Schierls im Vorfeld oder konnten mit fester Überzeugung Piehlers Einlassung widersprechen. Lediglich der Zeuge Xaver Riehl, der bisweilen Piehler bei der Berichterstattung vertreten hatte und in besagter Sitzung neben ihm gesessen war, stützte Piehlers Aussage, wonach Schierl zum ihm gesagt haben soll:" Du bist der Nächste!" Da bei der intensiven Vernehmung Xaver Riehls deutlich wurde, dass dieser Zeuge zum übrigen Verlauf der Sitzung offensichtlich gar nichts wusste, er noch nicht einmal den Grund für das Hinausgehen der Marktgemeinderäte erfasst hatte, ging das Gericht in der Urteilsbegründung davon aus, dass Riehl entweder von einer anderen Sitzung sprach oder aber aus anderen Gründen die Vorgänge nicht richtig koordinieren konnte. Trotzdem bestand Josef Piehlers Anwalt auf einer Beeidigung des Zeugen Riehl, der damit als einziger Zeuge einen Eid leisten musste.

 

Strafmaß wegen Einsichtigkeit gesenkt

Das Gericht verurteilte den Berichterstatter wegen Beleidigung eines Marktgemeinderates auf fünfzehn Tagessätze zu je 100 Mark und einem vierzehntägigen Aushang an den Gemeindeanschlagtafeln. Damit wurde die Geldstrafe abgesenkt, jedoch kommen die gesamten Verfahrenskosten dazu. In der Urteilsbegründung wurde deutlich, dass sich Zuhörer der Sitzungen strafbar machen, wenn sie Kommunalpolitiker in Ausübung ihres Amtes beleidigen. Dabei sei es völlig unerheblich, welchen politischen Umgangston die Politiker untereinander wählten. Eine Provokation Piehlers durch Schierl schloß die Richterin aus, obwohl Xaver Riehls vereidigte Aussage das anders darstellte. Von einem rechtlichen Vorgehen gegen den Zeugen Riehl wegen seiner Aussagen sah das Gericht ab, weil ihm keine Absicht unterstellt wurde. Der Verurteilte ließ am Ende offen, ob er gegen das Urteil das Berufungsgericht befassen wird.

Auf das geringere Strafmaß erkannte die Richterin wegen der umfassenden Einsichtigkeit, die der Beklagte an den Tag gelegt hatte. Er hatte sich zu Beginn und zum Ende der Verhandlung nochmals entschuldigt. Der Anwalt des Nebenklägers Schierl vermochte in seinem Plädoyer diese Einsicht nicht erkennen. Durch den von Piehler veranlassten Zeugenaufmarsch sei ein gerichtlicher Aufwand herbeigeführt worden, wie er sonst bei Totschlag oder ähnlichen Delikten ansteht. Der Anwalt des Beklagten hatte seine Verteidigung auf den Zeugen Riehl aufgebaut und zweifelte stattdessen an der Glaubwürdigkeit der übrigen Zeugen, die den Sachverhalt anders geschildert hatten.

 

In dieser Verhandlung nicht Gegenstand

Keinerlei Einlassungen wollte das Gericht über inhaltliche Vorgänge in den Sitzungen zulassen, wich dann aber in einem Fall von dieser selbst auferlegten Regelung kurz ab, als von Piehlers Seite Beleidigungen angesprochen wurden, die angeblich von Erwin Schierl oder Heinz Lang dem Bürgermeister gegenüber geäußert worden sind. Dazu bediente sich die Verteidigung ein weiteres Mal des Zeugen Bücherls, Gemeindekämmerer und Protokollführer.

Bücherl glaubte zunächst auch solche Textstellen gefunden zu haben, wurde aber vom Staatsanwalt darauf hingewiesen, dass beim genauen Lesen dieses Protokolles Beleidigungen des Bürgermeisters durch Lang ausdrücklich nicht geäußert wurden, sondern nur harte Kritik an Unwahrheiten stattfand. Außerdem konnte das Gericht nicht nachvollziehen, was das mit den Einlassungen Piehlers Schierl gegenüber zu tun haben soll.

Dem Nebenkläger Schierl wollte Beispiele für rufschädigende und unwahre Berichte des Josef Piehler aufzeigen. Es wurde es jedoch nicht gestattet. Seine Berichterstattung stand in diesem Verfahren nicht zur Verhandlung, sondern nur seine Beleidigung in der Sitzung.

 

Der Sachverhalt

In der Sitzung vom 6. November des vergangenen Jahres hatten die Marktgemeinderäte von Kastl darüber zu entscheiden, welchen Anwalt man für die Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshof nimmt. Im Zusammenhang mit der Neutrassierung der Staatsstraße 2235 war durch die Freunde des Lauterachtales Klage gegen den Bebauungsplan erhoben worden. Vor der Abstimmung stellte der Bürgermeister fest, dass 3. Bürgermeister Heinz Lang als Betroffener nicht abstimmen sollte. Marktrat Schierl und fünf weitere Marktratsmitglieder wiesen darauf hin, dass Lang nur als Musterkläger auftrete. Auch sie würden diese Klage gegen die Straßenbaumaßnahme mittragen und ebenso finanzieren. Sie seien demnach gleichfalls Betroffene, die nicht abstimmen dürften. Das wollte der Bürgermeister nicht anerkennen. Um nicht zur Abstimmung gezwungen zu werden, verließen sechs Marktgemeinderatsmitglieder während der Abstimmung den Raum.

 

Die Sitzung verlassen

Bei deren Wiedereintritt in den Sitzungssaal beleidigte der Lokalberichterstatter Josef Piehler den Marktrat Erwin Schierl, als dieser auf seinem Weg zu seinem Platz am Pressetisch vorbei musste mit den Worten: "Du bist ein Kasperl!". Auf die Nachfrage von Schierl, was Piehler gesagt habe, und der Aufforderung an den Protokollführer, dies aufzuschreiben, wiederholte der Berichterstatter seine Beleidigung und legte noch einen "Vogel" drauf. Als der Bürgermeister danach die Sitzung unverändert fortsetzen wollte, beantragte Heinz Lang, den Berichterstatter des Saales zu verweisen, andernfalls würde er selbst die Sitzung verlassen.

Nach zögerlichem Verhalten des Bürgermeisters ließ Marktrat Luschmann erkennen, daß er bei diesem Punkt ausnahmsweise mit der anderen Seite stimmen würde. Piehlers Verhalten war also nicht mehr von der 8:7 Mehrheit getragen worden. So verließ Piehler auf Anraten Luschmanns freiwillig die Sitzung. Der Zuhörer Andreas Riehl übernahm die weitere Berichterstattung.

 

 

Piehlers Trauerspiel

Kommentar zur Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung

Da signalisiert er der Amtsrichterin tiefe Einsicht und Reue, ein vor Gericht durchaus nützlicher Vorgang, wenn man das Strafmass verringern will, heuchelt vor der Zeugenvernehmung gar die Bereitschaft, künftig nach friedlicheren Umgangsformen suchen zu wollen, um einen Vergleich herbeizuführen, und treibt dann die Eskalation mit dem Beeidigen eines uninformierten Zeugen auf die Spitze.

Er hatte seine Strafe schon vor dieser Verhandlung und hätte ohne weitere Zeugenvernehmung mit 3000,- DM den Vorgang abschließen können. Mit den neuen Verfahrenskosten dürfte der Nachlass bei der Geldstrafe mehr als zunichte gemacht sein. Er aber lässt den gesamten Gemeinderat antanzen, weil er meint, dass es noch mehr Zeugen vom Kaliber Xaver Riehls darunter gibt, die eine völlig andere Sitzung erlebt haben. Gleichzeitig streut er das Gerücht, Schierl wäre schuld, dass es zu diesem Auflauf kommen musste.

Er meint beweisen zu müssen, dass der Bürgermeister beleidigt wurde und glaubte, dass er deshalb straffrei beleidigen darf. Selbst wenn der Bürgermeister beleidigt worden wäre, versuchte ihm der Staatsanwalt klar zu machen, hat er in der Sitzung den Mund zu halten. Doch das begreift er bis zum Schluß nicht. Denn sein Anwalt bringt einen Beweisantrag ein und vernimmt den Kämmerer ein zweites Mal. Der Kämmerer soll helfen, im Protokoll Beleidigungen von Heinz Lang gegen den Bürgermeister ausfindig zu machen.

Der Kämmerer liest tatsächlich solche Textstellen vor und muss sich dann aber vom Staatsanwalt sein eigenes Protokoll "richtig" vorlesen lassen: Lang hat den Bürgermeister wegen seiner Unwahrheiten ausdrücklich nicht der "Lüge" bezichtigt, sondern auch Vergesslichkeit als mögliche Ursache in Betracht gezogen. So ist das vor Gericht: "8:7 gilt nicht!". Bücherl beschwert sich noch, weil Lang der Aufforderung, die zehn Unwahrheiten des Bürgermeisters schriftlich vorzulegen, bis heute nicht nachgekommen ist. (Freunde hatten Lang empfohlen, sich dies aufzuheben, bis man es braucht.)

Der absolute Höhepunkt - besser Tiefstpunkt - der Verhandlung wird durch Piehlers Anwalt Weber eingeleitet. Er lässt den Zeugen Riehl beeidigen, der in den Augen aller Beobachter die Dinge völlig falsch auf der Reihe hat. Dieser hatte noch nicht einmal gemerkt, dass der Anlass für das Hinausgehen der Räte ein Abstimmungsprotetst und nicht eine Raucherpause war. Das Gericht sah von Sanktionen ab. Man unterstellte dem 72-jährigen Zeugen, dass sein Verhalten nicht negativ motiviert war. Ob er denn mit jemanden über den Fall gesprochen habe, wurde Riehl vom Staatsanwalt mehrmals gefragt. "Nur was am Biertisch geprochen wird", meinte Riehl.

Ein Trauerspiel, das Herr Piehler hier betreibt. Und er hat es mühelos geschafft, die Schweppermannberichte, mit allen positiven Schlagzeilen für Kastl, wieder zu neutralisieren. Und er hatte Schierl durch seinen Anwalt im Schriftsatz zur Klageerwiderung drohen lassen, dass die Presseberichterstattung zur Verhandlung Schierl schaden könne.

Wie so etwas aussieht, liest man in den
Neumarkter Nachrichten vom 17. Oktober 1998.

KASTL/AMBERG - Wegen eines "Kasperl" wollte die Richterin am Amt,sgericht Amberg, Christa Kelsch, aus ihrem Sitzungssaal kein Kasperltheater machen lassen - vergeblich

Weder ihr, noch Staatsanwalt Gerhard Maier gelang es, den Nebenkläger, Marktrat Erwin Schierl aus Kastl dazu zu bewegen, die Anzeige wegen Beleidigung gegen Josef Piehler zurückzunehmen und einem Vergleich zuzustimmen.

 

So mußte beinahe der gesamte Kastler Marktrat in den Zeugenstand treten. 18 Frauen :und Männer brachten ihre Aussagen zu Protokoll, was allerdinigs wenig sachdienlich war, denn der Angeklagte hatte längst eingeräumt, daß die gegen ihn erhobenen Vorwurfe zutrafen.

 

Was man dazu wissen sollte:


Der Staatsanwalt hätte von sich aus das Verfahren niederschlagen können und auf den Privatklageweg verweisen können. Er jedoch hat Anklage erhoben. Er musste also nicht mit Engelszungen auf Schierl einreden.

Die Frauen und Männer mussten in den Zeugenstand treten, weil Piehler weitere Zeugen laden ließ.

Folgendes hatte sich an jenem Novembertag des vergangen Jahres zugetragen. Dr. Erwin Schirl hatte zusammen mit sechs anderen Markträten die Sitzung verlassen, um, wie Josef Piehler, der als Presseberichterstatter anwesend war, vermutete, nicht gegen Heinz Lang stimmen zu müssen.

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Jener Heinz Lang ist Wortführer der Lauterachfreunde, die sich vehement gegen den Ausbau der Straße durch das romantische Jura-Tal sträubten. Er ist aber auch pikanterweise der Berichterstatter konkurrierender Zeitungen. Josef Piehler dagegen steht auf Seiten der Befürworter des Straßenbaus, der mittlerweile auch in Angriff genommen wurde. Also allerlei Gründe, auf einige Animositäten zu schließen.

 

Piehler hat offensichtlich nicht kapiert, worum es ging. Ein Anwalt gegen die Lauterachtalfreunde wurde im Marktrat bestellt. Die Mitglieder in diesem e.V., Zimmermann, Steuerl, Schierl, Matschiner, Kraft und Schöberlein reklamierten, dass sie genauso Betroffene sind, wie Heinz Lang. Da der Bürgermeister das nicht anerkennen wollte, gingen sie während der Abstimmung raus.

Piehler hatte pikanterweise als Berichterstatter der konkurrierenden Zeitungen geschrieben und hatte damit in Kastl das Pressemonopol  inne, das er leidlich missbrauchte, bis Frau Kastner die Berichterstattung für die Mittelbayerische übernahm. Als sie aufhörte, drohte ihm dieses Monopol wieder zuzufallen, weshalb Lang aus Sitzungen selbst schreibt.

Vor Presserat

Irn Vorfeld war es schon schon so weit gegangen, daß Lang Josef Piehler vor den Presserat zerrte, der jedoch nichts Anstößiges an der Berichterstattung Piehlers finden konnte. Dr. Schierl hatte in einem Leserbrief, der auch in den Neumarkter Nachrichten veröffentlicht wurde, Josef Piehler als Propagandaminister von Bürgermeister Hans Raab bezeichnet. Während der Rechtsanwalt Piehlers seinen Mandanten da in die Nähe von Josef Göbbels gerückt sah, so abwegig das auch wäre, sprach der Vertreter von Dr. Schierl von einem Popanz, was ihm postwendend den Vorwurf der Blauäugigkeit einbrachte.

 

 

Der Presserat hat Lang mitgeteilt, dass Tendenzberichterstattung erlaubt ist. Das weiß Lang jetzt.

 

Jedenfalls, so Josef Piehler in seiner Aussage, der "Propaganda-Minister" hätte ihn immer noch heftig gewurmt. Das sei hochgekocht und er hätte sich, als Schirl in den Sitzungssaal zurückkehrte zu den beleidigenden Äußerungen hinreißen lassen: "Du bist doch ein Kasperl", habe er gesagt und einen Vogel hast Du auch, weil du einen großen Käfig zuhause hast." Daß Pie-hler von seinem Kontrahenten mit den Worten, "jetzt bist Du dran" provoziert worden sei, nahm ihm die Richterin allerdings nicht ab.

 

In der Gerichtsverhandlung hat Piehler einen anderen Grund für seine Aussage angegeben. Dafür musste sein Zeuge als einziger schwören.

Was freilich zu Gunsten des Angeklagten sprach, war seine Einsicht und seine Geständigkeit. So hatte er schon kurz nach dem Vorfall einen Brief an Bürgerrneister Hans Raab geschrieben, in dem er sich für sein Benehmen, während der Sitzung entschuldigte. Der Brief wurde im Marktrat verlesen und auszugsweise in vier Zeitungen veröffentlicht.

Nicht ausreichend Kotau für Dr. Schirl, der sich in seiner Arbeit als Gemeinderat unfair behandelt sieht und auch negative Auswirkungen auf seine Landarztpraxis befürchtet.

 

 

 

 

 

 

Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, daß Schirl zehn Jahre lang der Hausarzt Piehlers war, und daß beide bis vor zwei Jahren ein vertrauensvolles Verhältnis pflegten. In der letzten Zeit aber, so Schirl, habe er von Josef Piehler mehrere längere Briefe bekommen, in denen dieser Kastler Honoratioren denunziert und dies gleichzeitig seiner ärztlichen Schweigepflicht überantwortet habe. Es wurde jedoch niemand klar, was das mit ärztlicher Schweigepflicht zu tun haben könnte

 

 

 

 

Man kann wirklich nicht verstehen, warum Piehler solche Briefe schreibt und sie unter das Arztgeheimnis stellt, es sei denn, man kennt seine Art zu intregieren und auch sein sonstiges Verhalten.

Mit Engelszungen

Richterin Kelsch und auch Staatsanwalt Maier versuchten, dem Mediziner mit Engelszüngen zu vermitteln, daß das Amtsgericht einen Zeitungsberichterstatter nicht disziplinieren könne und wolle. Der Begriff der Pressefreiheit, formulierte es Gerhard Maier, sei doch weiter gefaßt, als es mancher wahrhaben wolle.

 

Zum Treffen vor dem Amtsgericht war es gekommen, weil Josef Piehler gegen den Strafbefehl über 3000,- DM wegen Beleidigung Einspruch erhoben hatte. Die Richterin drängte zwar beide Parteien zu einer gütlichen Einigung auch Interesse der beiden Kontrahenten, die der gleichen christlich sozialen Partei angehören und in Zukunft miteinander zusammenarbeiten sollten. Damit konnte sie sich aber nicht durchsetzen.

 

 

 

 

Man konnte auch verstehen: Die Pressefreiheit geht unglaublich weit.

Schließlich konnte Josef Piehler dennoch den Erfolg verbuchen, daß sein Strafbefehl um die Hälfte auf 1500,- Mark reduziert wurde. Christa Kelsch machte aber andererseits auch klar, daß politische Mandatsträger vor Verunglimpfungen von außen geschützt werden müßten. In der politischen Auseinandersetzung innerhalb der Gremien sehe das anders aus. Da hätte eine Bemerkung wie "Kasperl" keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Urteil muß nun noch zwei Wochen im Gemeindeaushang in Kastl veröffentlicht werden.

CHRISTIAN BIERSACK

Die Verfahrenskosten für diesen Tag dürften den Vorteil der redzierten Strafe wieder umkehren. Die Richterin signalisiert Piehler auch, dass sie dies als ein großzügiges Angebot sehe, die Sache damit auf sich beruhen zu lassen und nicht noch ein Verfahren drauf zu setzen.

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