Heinz Lang, Kastler Illustrierte  - Anfang Ausgabe Sep 1999 - 1  Navigation zur homepage von Heinz Lang, Kastl - header

Marktratssitzung vom Do, 16.9.99
Reiten auf dem Radweg

Kastl (nla). Etwas erstaunt nahmen die Marktgemeinderäte das Schreiben eines Sulzbach-Rosenberger Rechtsanwaltes zur Kenntnis. Darin erhob die Reiterin, Frau Weiß, Muttenshofen, Widerspruch gegen die Sperrung des Wanderweges entlang der Lauterach von Kastl bis zur Einmündung dieses Weges in die Staatsstraße 2240 bei Sternfall.

 

Die Markträte zeigten keinerlei Verständnis für die Begehrlichkeiten dieser Reiterin und auch nicht für die Ungeduld des Anwaltes, der in der Ferienzeit auch noch Mahnungen zur ausstehenden Antwort der Verwaltung abgeschickt hatte.

Da dieser Weg ist in großen Teilen kein öffentliche Feld- und Waldweg, sondern Privateigentum der Straßenbauverwaltung, der Forstverwaltung und einer größeren Zahl von Privatpersonen ist, dürfte der rechtliche Anspruch der Reiterin zur Nutzung auch nicht vorliegen. Dem Markt Kastl wurde in den Jahren 1995 und 1996 durch diese Personen die Erlaubnis erteilt, auf Ihren Grundstücken einen Wander- und Radwanderweg anzulegen. Eine Erlaubnis diesen Weg auch für Reitzwecke zu benutzen wurde nicht erteilt.

Dieser Weg ist Bestandteil des markierten Radwanderweges "Rund um die Schweppermannsburg". Aus Gründen der Sicherheit dieser Personen ist eine gleichzeitige Nutzung für Reitzwecke bedenklich. In Kenntnis dieses Sachverhalts beschloss der Marktgemeinderat dem Widerspruch von Frau Weiß nicht abzuhelfen.

Am Ende der öffentlichen Sitzung wurde Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Lisa Mahlein, eine Reiterin aus Kastl, trug engagiert die Anliegen der Reiter vor und klärte zur vermutlichen Entstehungsgeschichte des anwaltlichen Schreibens auf. Dieser Rad- und Wanderweg sei jedoch auch Kastler Reitern heilig und man würde ihn unter allen Umständen meiden. Allerdings seien im Gemeindegebiet einige Wege, deren Benutzung laut Beschilderung verboten sei, wofür es aber keine nachvollziehbaren Gründe gebe.

 

 Abweichungen vom Bebauungsplan

Kastl (nla). Eine ausführliche Diskussion führten die Marktgemeinderäte um den Bauantrag von Frau Brigitte Fink. In der Vorangegangenen Sitzung lag der Neubau einer Ausstellung mit Lagerhalle und Wohnhaus mit Garage in Kastl, Lauterachtalstr. 5, als Bauvoranfrage vor. Die Besonderheit an der vorliegenden Planung ist der Grundriss. Zwei unterschiedlich große Achtecke werden durch einen Gang verbunden. Das Gebäude mit dem größeren Grundriss dient als Ausstellungsraum. Das Nachbargebäude mit dem kleinern Achteck als Bodenplatte dient als Wohnhaus und wird höher.

 

In der vorangegangenen Sitzung wollten die Räte als Kompromissangebot die archetektonische Idee nicht gänzlich verwerfen und hatten gestattet, das Ausstellungsgebäude zuzulassen. Für das Wohnhaus wünschten die Räte eine Angleichung an den Bebauungsplan, nicht zuletzt deshalb, weil einem vorangegangenen Bauherrn im Baugebiet erhebliche Veränderungen seiner ohnehin sehr traditionellen Planung diktiert worden waren.

Dieser Umplanung wollte der Ehemann von Frau Fink, der bei der zweiten Beratung anwesend war, keineswegs zustimmen. Engagiert unterstützt wurde er dabei von Marktrat Erwin Schierl, der in der vorangegangen Sitzung entschuldigt war, und von Marktrat Hubert Ehbauer. Bürgermeister Hans Raab und dritter Bürgermeister Heinz Lang trugen nochmals die Argumente gegen die Genehmigung dieses Bauantrages vor, der ganz wesentlich von den Vorgaben des Bebauungsplanes abweicht. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag bei einer Gegenstimme genehmigt.

Gegen den Bauantrag von Richard Segerer, Utzenhofen, Mittlerweg 3, 92280 Kastl; Neubau einer Späneabsauganlage in Utzenhofen, insbesondere gegen den verringerten Grenzabstand zur öffentlichen Straße hin, wurden keine Einwendungen erhoben.

Gegen den Bauantrag Josef Hiereth, Umelsdorf 1 a, 92280 Kastl; Anbau eines Wintergartens an das bestehende Gebäude wurden ebenfalls keine Einwendungen erhoben.

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Bauvorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Rainer Angermann, Pfaffenhofen, Schneiderberg 4, 92280 Kastl; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Pfaffenhofen, Schneiderberg 3

Die Mitglieder des Marktgemeinderates bekamen Kenntnis vom Inhalt der Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg vom 21.07.1999 zum Bau der neuen Lauterachtalbrücke (B299) und der Neugestaltung der Einmündung der Hohenburger Straße. Darin wird die rechtliche Grundlage geschaffen zu Gestaltung und Finanzierung der Kreuzung und des Brückenbauwerkes. Eine ausführliche Diskussion war auf Grund bekannter Standpunkte und vorangegangener Sitzungen nicht nötig. Abweichungen vom Vorentwurf würden sich, so der Bürgermeister auf Anfrage, nicht zum Nachteil der Gemeinde auswirken. Dieser Vereinbarung wurde mit 9:6 Stimmen zugestimmt.

 

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