Heinz Lang, Kastler Illustrierte  - Anfang Ausgabe Nov 1999 - 1  Navigation zur homepage von Heinz Lang, Kastl - header

Marktratssitzung vom Do, 11.11.99

Tagesordnung der Sitzung
Anlage: Schreiben des Bürgermeisters
Anlage: Protokoll eines Gespräches MR Luschmann im Wasserwirtschaftsamt
Anlage: Schreiben des Gesundheitsamtes

Pressebericht 1 in Mittelbayerischer Zeitung
Pressebericht 2 in Mittelbayerischer Zeitung
Pressebericht 3 in Neumarkter Nachrichten

 

Sitzung vom November 99

 

Kastl (nla). Es erging Ladung zur 46. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am kommenden Donnerstag um um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung sieht vor:

 

        1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. Oktober 1999; (Bericht dazu)

2. Bauanträge: Brigitte Fink, Pfaffenhofen, Kastler Str. 38, 92280 Kastl; - Neubau von Ausstellungsräumen mit Lagerhalle und eines Wohnhauses mit Garage in Kastl, Lauterachtalstraße 5

3. Neuordnung des Landschaftsschutzgebietes

4. Antrag der Gemeinde Birgland auf Erlaubnis zur Benutzung der öffentlichen Wege für die geplante Kanaltrasse zur Führung der Druckleitung für die Überleitung des geklärten Abwassers in die Lauterach - Bericht zum Sachstand -  (Bericht dazu)

5. Abschluss neuer Stromlieferungsverträge für die Kläranlage, die Wasserversorgung und das Freibad

6. Antrag des Turn- u. Sportvereins Kastl auf Gewährung eines Zuschusses für einen Rasenmäher

7. Antrag der Schüler des Ungarischen Gymnasiums auf Gewährung eines Zuschusses für eine Schulfeier

8. Verlängerung der zulässigen Parkdauer auf dem Parkplatz in der Brauhausgasse

9. Widerspruch von Frau Anke Weiß, Mettenhofen, 92289 Lauterhofen gegen das Reitverbot auf dem Radwanderweg im Lauterachtal

10. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

11. Verschiedenes

Sitzungbericht vom November

Kastl (nla). Die Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete war ein weiteres Mal Gegenstand der Beratungen im Kastler Marktgemeinderat. Auf einem Teil des Parkplatzes bei der Mittelmühle wird die Zeitbeschränkung gelockert.

 

Der Bauantrag von Brigitte Fink, Pfaffenhofen, Kastler Str. 38, 92280 Kastl; der Neubau von Ausstellungsräumen mit Lagerhalle und einem Wohnhaus mit Garage in Kastl, Lauterachtalstraße 5, wurde genehmigt. Vorausgegangen war eine Bauvoranfrage, die bereits positiv beschieden war.

Für die Neuordnung des Landschaftsschutzgebietes hatte die Verwaltung eine Planzeichnung vorgelegt, auf der die Vorschläge der Marktgemeinderäte aus der vergangenen Sitzung weitgehend eingearbeitet waren. Grundlage dieser Planung war das bestehende Landschaftsschutzgebiet, das in einigen Gemeindeteilen reduziert worden war. Grundsätzlich achteten die Räte darauf, dass in jeder Ortschaft noch Entwicklungen möglich sind. Bei den Beratungen wurden weitere Flächen aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet gestrichen und bereits bebaute Teile redaktionell im Plan ergänzt.

Den Antrag der Gemeinde Birgland auf Erlaubnis zur Benutzung der öffentlichen Wege für die geplante Kanaltrasse zur Führung der Druckleitung für die Überleitung des geklärten Abwassers in die Lauterach hatte der Bürgermeister selbständig genehmigt. Wir berichteten bereits. Er berief sich dabei auf einen Beschluss der vorangegangenen Sitzung. Über den Inhalt des Beschlusses und das damit verbundene Protokoll kam es im Rat zu unterschiedlichen Auffassungen. Mit 8:6 Stimmen wurde die Auffassung des Bürgermeisters bestätigt.

Der Abschluss neuer Stromlieferungsverträge für die Kläranlage, die Wasserversorgung und das Freibad wurde bis Dezember 2001 genehmigt, vorbehaltlich der Veränderbarkeit, wenn durch den Gemeindetag bessere Konditionen mit den Stromlieferern erarbeitet werden.

Dem Antrag des Turn- u. Sportvereins Kastl auf Gewährung eines Zuschusses für einen Rasenmäher wurde einstimmig entsprochen. Dreitausendfünfhundert Mark werden dafür bereitgestellt.

Der Antrag der Schüler des Ungarischen Gymnasiums auf Gewährung eines Zuschusses für eine Schulfeier wurde zur Entscheidung an den Bürgermeister verwiesen.

Die Verwaltung machte den Vorschlag auf Verlängerung der zulässigen Parkdauer auf dem Parkplatz in der Brauhausgasse. Die Räte entsprachen dem teilweise. Die hinten liegenden Stellplätze werden versuchsweise frei gegeben. Es soll ausgeschlossen werden, dass Dauerparker die zentrumsnahen Plätze belegen.

Frau Anke Weiß, Mettenhofen, 92289 Lauterhofen hat gegen das Reitverbot auf dem Radwanderweg im Lauterachtal Widerspruch eingelegt und zieht diesen auch nicht zurück. Deshalb nimmt die Marktgemeinde den Rechtsstreit an. Die Marktgemeinderäte zeigte für diese Art von Reiter-Selbstbewusstsein keinerlei Verständnis.

Bei der Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates wurde unter anderem der Kauf eines gebrauchten Unimogs mit Räumschild erwähnt.

Unter Verschiedenes wies der Bürgermeister darauf hin, dass zur Befestigung der Schalung beim Bau der Bundesstraßenbrücke unter der Brücke eine große Betonplatte geschaffen wurde. Die Baufirma lässt anfragen, ob der Rat deren Entfernung wünscht, oder ob das Verbleiben als Vorteil gesehen wird.

 

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Anlagen zur Ladung vom November:

Abwasserbeseitigungsanlage Birgland und Landschaftsschutzgebiet

Markt Kastl, Marktplatz 1, 92280 Kastl
 
                                                                                                            Kastl, 3.11.99

Sehr geehrter Herr 3.Bürgermeister Lang,

beiliegend senden wir Ihnen das Protokoll zum Gespräch, welches Herr Dr. Luschmann am 08.10.1999 mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes führte. Beigefügt sind ferner Unterlagen des Wasserwirtschaftsamtes Amberg und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, die uns von Herrn Dr. Luschmann übergeben wurden. Beigefügt ist auch ein Schreiben des Gesundheitsamtes, in dem zu den gesundheitlichen Belastungen des Abwassers Stellung genommen wird.

Auf Grund des Gesprächsergebnisses und nachdem sich die Gemeinde Birgland schriftlich bereit erklärte, den behördlich festgesetzten Wert für den chemischen Sauerstoffbedarf von 90 mg/1 um ein Drittel, auf nunmehr 60 mg/1 zu senken, und die vorgeschriebene CSBMessung nicht nur monatlich, sondern wöchentlich durchzufahren, wurde der Vertrag zur Benutzung der gemeindlichen Gründstücke (mit dem Ihnen bekannten Inhalt) von mir unterschrieben. (vorangegangen)

Der Planentwurf für das künftige Landschaftsschutzgebiet wurde durch die Verwaltung erstellt und sollte von Ihnen noch möglichst vor der nächsten Gemeinderatssitzung eingesehen werden. Der Plan liegt im Sitzungssaal auf und kann dort während der Öffnungszeiten der Verwaltung jederzeit eingesehen werden.

Anlagen 

Mi freundlichen Grüßen

Raab

1.Bürgermeister

 

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Gesprächsprotokoll zum Thema Einleitung des geklärten Abwassers der Gemeinde Birgland in die Lauterach im Ort Kastl.

 

Termin: 08. 10. 1999 11.00 Uhr

Ort: Wasserwirtschaftsamt Amberg,

Anwesend: Herr Weiß, Herr Ibler, Herr Dr. Reimann vom Wasserwirtschaftsamt, Dr. Luschmann

 

Zum Bescheid vom 22.4.1999 - Erlaubnis zum Einleiten des geklärten Abwassers in die Lauterach.

Luschmann:

Ich trage die Forderung vor, den Grenzwerte für den CSB von 90 mg/1 im Bescheid auf 60 mg/1 zu reduzieren und durch eine verstärkte Kontrolle die Einhaltung dieses Wertes zu gewährleisten.

Es wäre auch der Einsatz einer Ozonisierung und UV Behandlung des gereinigten Wassers wünschenswert

(zum Bericht dazu)

WWA:

Herr Ibler erklärt, es gebe keine rechtliche Grundlage die festgesetzten Werte abzusenken.

Die Anlage in Birgland entspreche der Größenklasse 3 (bis 5000 Einwohnergleichwerte). In der gleichen Kategorie liege auch die Kläranlage Kastl.

Für diese Größenordnung sei in der höchsten Anforderungsstufe 3 ein CSB Wert von 90 mg(1 und für BSB5 ein Wert von 20 mg/l festgesetzt. (siehe Anlage 1).

Die Gemeinde Birgland könne jedoch von sich aus niedrigere Grenzwerte beantragen, die dann in einem neuen Bescheid Eingang finden könnten.

Für eine Auflage zur Ozonisierung, und / oder UV Behandlung habe man keine rechtliche Basis diese Behandlung der Gemeinde Birgland als Auflage zu machen.

Es sei jedoch geplant im Zuge eines Forschungsvorhabens eine solche Anlage in einem Klärwerk zu installieren. Möglicherweise wird dies in Birgland geschehen.

 

Luschmann:

Gefährdung der Wasserqualität der Lauterach durch das Einleiten des geklärten Abwassers.

WWA:

Eine Euthrophierung der Lauterach kann ausgeschlossen werden.

Das Mischungsverhältnis von 1 : 150 läßt keine Beeinträchtigung für das Wachstum der Fische und anderer Lebewesen erwarten. Der Sauerstoffentzug des Flußwassers zur Oxidation chemischen und organischen Stoffe die mit dem geklärtem Wasser zugeführt werden ist zu vernachlässigen.

Er verweist auf eine Tabelle, die für Kastl ein Mischungsverhältnis von 1 : 32 ausweist. Für Theuern bei der Einleitungsstelle Wolfsbach ein Verhältnis von 1 : 5,2. (Anlage 2)

Bei beiden Einleitungsstellen seien keine Umweltschäden festgestellt worden

Auch eine Reduzierung der Wassermenge der Lauterach um 100 1/sec (ca 25 % derzeitigen Menge) werde keine andere Beurteilung finden, da das Mischungsverhältnis dann immer noch bei etwa 1 : 100 läge. Es werde aber auf jeden Fall eine neue Bewertung vorgenommen werden

 

Diskussion zur Beurteilung der Referenzwerte CSB und BSB5.

BSB5: Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen. Dieser Parameter dient vorwiegend Qualifizierung der zugeleiteten Abwässer und wird zur Regelung, der Anlage mit Sauerstoff benötigt. Im geklärten Wasser liegt der BSB5 Wert bei 1 - 2 mg/l.
(Anlage 3).

CSB: Chemischer Sauerstoffbedarf

TOC (Total or-anic carbons) Gesamter organischer Kohlenstoff

Beide Parameter beschreiben den Sauerstoffbedarf für die Oxidation des vorhandenen Kohlenstoff unabhängig von der Struktur der Verbindungen. Beispielsweise hat das Kastler Abwasser einen TOC - Wert von 5 -'9. Das entspricht einem CSB Wert von 20 - 36 mg/l

 

TOC Werte verschiedener Wasserqualitäten: 

gereinigtes Abwasser in Kastl: 5 - 9 mg/1

Trinkwasser (oxidierbare Stoffe) 5 mg/1

destilliertes Wasser (EUAB III) 0,5 mg /l

 

Kontinuierliche CSB Messung

Ist technisch möglich - aufgrund der Erfahrungen und Ergebnisse in der Abwasseranlage Kastl erscheint mir aber die Forderung nach einer kontinuierlichen Messung des CSB Wertes unangemessen.

Mit welcher Begründung wollten wir bei gleicher Qualität des gereinigten Abwassers in unserer Gemeinde dann eine solche Messung ablehnen

 

Fazit:

Das WWA Amberg sieht keine Möglichkeit zu einer Änderung der bestehenden Einleitungserlaubnis. Das Amt sichert aber zu, eine häufigere Kontrolle der einzuleitenden Abwässer vornehmen werde.

Nach diesem Gespräch im Wasserwirtschaftsamt fand im Rathaus Kastl eine kurzfristige Besprechung mit Herrn Bürgermeister Raab und Herr Bürgermeister Steinmetz statt

Bei diesem Treffen schlugen wir ihm die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung (Anlage 4) vor, in der festgeschrieben wird, daß die Gemeinde Birgland den Grenzwert für CSB von 60 mg/1 einhält und die Frequenz der Analysen auf 1 mal pro Woche erhöht.

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Birgland - die letzte

 

Kastl (nla). Vermutlich zum letzten Mal diskutierten die Marktgemeinderäte von Kastl in ihrer Novembersitzung über die Abwasseranlage der Gemeinde Birgland. Bürgermeister Hans Raab hatte bereits im Oktober den Vertrag mit der Gemeinde Birgland unterschrieben. Eine längere Diskussion erübrigte sich deshalb.

 

Bei der Genehmigung des Protokolls kam es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bürgermeister Hans Raab und Marktgemeinderat Heinz Lang über den Inhalt des Beschlusses der vorangegangenen Sitzung. Lang und weitere Räte hatten im Oktober für den Antrag von Dr. Luschmann gestimmt, wonach die lange verweigerte Einleitung am Ortsanfang möglich wird, wenn eine höchstmögliche Reinigung dadurch herbeigeführt wird, dass eine Ozonbehandlung der Abwässer mit nachfolgender UV-Bestrahlung erfolgt.

Der Kämmerer hatte diese Bindung des Beschlusses an die beiden Verfahren im Protokoll nicht zwingend dargestellt. Zur Klärung der Protokolldiskussion vertagte man sich auf einen späteren Zeitpunkt der Sitzung, bis der angekündigt verspätet eintreffende Marktrat Luschmann erschienen war. Dr. Luschmann bestätigte in der Diskussion zwar die Auffassung von Lang, stimmte dann aber für die vom Bürgermeister beantragte Genehmigung des unveränderten Protokolles, das damit mit 8:6 Stimmen angenommen war und dem Bürgermeister als Rechtsgrundlage für seine Unterschrift dient.

Für die Marktratskollegin Sieglinde Jobst, die stets für die Einleitung der Abwässer am Ortsanfang plädierte, zitierte Lang aus einem Schreiben des Gesundheitsamtes Amberg an den Markt Kastl vom Oktober, wonach "in unmittelbarer Nähe von Abwassereinleitungen eine Infektionsgefahr - sowohl für den Menschen als auch für Tiere - besteht." An Marktrat Dr. Luschmann richtete Lang die Frage, ob mit Ozon und anschließender UV-Behandlung diese Gefahr gemindert hätte werden können. Luschmann stellte klar, auch er habe sich diese Reinigung gewünscht, das Wasserwirtschaftsamt jedoch habe diese Forderung in einem Gespräch mit ihm nicht mitgetragen.

 

Markträtin Ursl Kraft beklagte, dass nach einer von Dr. Luschmann selbst verfertigten Gesprächsniederschrift die Forderung nach Ozonisierung beim Wasserwirtschaftsamt nicht nachhaltig vorgetragen worden ist. Luschmann rechtfertigte seine Zurückhaltung mit der Befürchtung, man müsse dann auch in die Kastler Anlage solche Verfahren einbinden. Kraft widersprach und verwies nochmals auf das Schreiben des Gesundheitsamtes, dass unmittelbar neben der Einleitungsstelle die erhöhte Infektionsgefahr bestehe. Die Kastler Abwässer aber fließen mehrere Kilometer, bis sie Ansiedlungen erreichen.

Man könne noch die Hoffnung haben, so Marktrat Luschmann, dass die zusätzliche Reinigung vielleicht noch nachgerüstet wird, wenn ein Pilotprojekt genehmigt wird. Das Wasserwirtschaftsamt habe Bemühungen dazu signalisiert. Außerdem sei der Grenzwert für die Einleitung von CSB von 110 mg pro Liter auf 60 mg gesenkt worden. Der Kämmerer machte deutlich, dass die Kläranlage Kastl bereits jetzt schon einen selbst auferlegten Grenzwert von nur 40 mg pro Liter einhalte, weil das bei der Abwasserabgabe Kosten spart.

Marktrat Gert Steuerl hob hervor, dass die Kastler Anlage bereits zehn Jahre lang arbeitet. Mit heutiger Technik müsste demnach die Birgländer Anlage effektiver betrieben werden können. Zweiter Bürgermeister Herbert Braun wies schließlich darauf hin, dass die ausführliche Diskussion sich erübrige, nachdem der Bürgermeister den Vertrag mit dem Birgland ja bereits unterzeichnet habe.

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Tagesordnung der Sitzung
Anlage: Schreiben des Bürgermeisters
Anlage: Protokoll eines Gespräches MR Luschmann im Wasserwirtschaftsamt

Pressebericht 1 in Mittelbayerischer Zeitung
Pressebericht 2 in Mittelbayerischer Zeitung

 

LANDRATSAMT

AMBERG-SULZBACH

Gesundheitsamt

 

Landratsamt Amberg-Sulzbach, Posffach 1754, 92207 Amberg

 

Markt Kastl

Marktplatz 1                                  Hockermühlstr. 53 4 Hockermühlbad

                                                                        5 Von-Platen-Straße

92280 Kastl

  

gesundheitsamt@amberg-sulzbach.de

Bitte bei Antwort angeben Tel.: 12035

Ihre Zeichenlihre Nachhcht vom Unser Zeichen Fax: 09621/37605-360 Zimmer-Nr. Amberg

6.3-Dr.Kü./Do 06 25.10.1999

Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage der Gemeinde Birgland in die Lauterach

Durch die Gemeinde Kastl wurde das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Gesundheitsamt, um Stellungnahme gebeten, ob aus hygienischer Sicht eine weitergehende Reinigung des geklärten Abwassers aus der Kläranlage der Gemeinde Birgland vor Einleitung in die Lauterach erforderlich sei.

Abwasser können neben den chemischen Schadstoffen wie z.B. Schwermetallen, organischen Chlorverbindungen, Mi:neralölen und Lösungsmitteln auch pathogene Organismen enthalten. Diese können zu den Bakterien, Viren, Pilzen, Protozoen oder Würmern gehören. Aufgrund der Expositionsgegebenheiten ist hinsichtlich einer möglichen Gesundheitsbeiastung in erster Linie das Klärwerkspersonal betroffen

Mechanisch-biologisch arbeitende Abwasserreinigungsanlagen sind nicht in der Lage, alle Krankheitserreger, die mit dem Rohwasser einfließen, während der wasserreinigung zu eliminieren. Untersuchungen zur hygienischen Leistung von Abwasserreinigungsverfahren zeigten Bakterienabnahmen bei einfachen Fallgruben von 20 bis 50 %, von 90 bis 98 % bei Belebungsverfahren mit Nachklärbecken, wobei die Reinigungsleistung mit von der Be- bzw. Überlastung der Kläranlage abhängig ist. Mit dem geklärten Abwasser gelanqt trotzdem noch eine große Zahl von path,9 pathogenen, fakultativ-pathogenen sowie apathogenen Organismen in die Vorfluter. Die pathogenen Mikroorganismesn können sich größtenteils im Wasser nicht auf Dauer entwickeln und gehen sowohl in Binnengewässern als auch im Meer zugrunde. Einige Krankheitserreger vermögen jedoch nach Art des Gewässers und den herrschenden Bedingungen mehr oder weniger lang zu überleben. Zum Teil behalten sie auch noch ihre Virulenz bei, weshalb in unmittelbarer Nähe von Abwassereinleitungen eine Infektionsgefahr - sowohl für den Menschen als auch für Tiere - besteht.

Eine mikrobielle Belastung des Vorfluters resultiert jedoch neben der Einleitung gereinigter Abwässer aus Kläranlagen aus weiteren diversen Belastungesquellen wie Einleitung ungereinigter Abwässer, Mischwasserabläufe, Reg!enüberläufe, Abschwemmungen aus der Landwirtschaft sowie sonstiger diffuser Einleitungen. Aus diesen Quellen resultiert eine Grundbeiastung des Gewässers, die durch Maßnahmen am Kläranlagenablauf nicht beeinflußt werden kann.

 

Seite 2

Im Fall der Anlage der Gemeinde Birgland wurde die Kläranlage so konzipiert, daß eine mit vertretbaren technischen und finanziellen Aufwand weitestgehende Abwasserreinigung erreicht werden wird. Die Anforderungen an die Reinigungsleistung würden für eine vergleichbare Anlage außerhalb des Karstgebietes die Einhaltung eines CSB-Wertes von 1 1 0 mg/l, eines BSB5Wertes von 25 mg/l betragen, an die Anlage wird die Anforderungsstufe drei gestellt, der CSBWert mit 90 mg/l, der BSB5 mit 25 mg/1 festgelegt. Darüberhinaus ist nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Amberg die Anlage in der Lage, regelmäßig einen CSB-Wert von 60 mg/1 einzuhalten. Durch die vorgehaltene Reinigungsleistung ist auch mit einer Keimreduzierung im Bereich von 98 % zu rechnen.

Das gereinigte Abwasser wird dem Vorfluter Lauterach zugeführt. Die Lauterach ist kein Badegewässer im Sinne der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer vom 8.12.1975. Eine regelmäßige mikrobieile Beprobung findet daher nicht statt, Fließgewässer sind aufgrund ihrer Nutzung als Vorfluter aus Sicht der Gesundheitsverwaltung auch nur sehr bedingt als Badegewässer geeignet.

Die Ableitung der gereinigten Abwässer der Kläranlage der Gemeinde Birgland wird nach Durchfluß durch einen Schönungsteich, der wiederum zur Keimreduktion beiträgt, kontinuierlich zum Vorfluter Lauterach erfolgen. Der Vorfluter wird dabei mit einem Mischungsverhältnis von 1: 150 (Qt24: MNQ) belastet. Dies stellt einen für hiesige Verhältnisse außerordentlich günstigen Wert dar, zum Vergleich liegt der Quotient für die Einleitung der Kläranlage Kastl bei 1:32.

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Gesundheitsamt, sieht aus hygienischer Sicht derzeit keine Veranlassung, eine zusätzliche Desinfektion des geklärten Abwassers der Kläranlage der Gemeinde Birgland zu fordern. Nichts desto trotz wurde aus grundsätzlichen Erwägungen auf die Möglichkeit einer Desinfektion der gereinigten Abwasser z.B. mittels UV-Behandlung in der Gestalt hingewiesen, dass baulicherseits von seiten der Gemeinde Birgland die Vorbedingungen dafür geschaffen werden sollten, zukünftig die Anlage bei weitergehenden Anforderungen an die hygienische Leistungsfähigkeit ohne größere Baumaßnahmen nachrüsten zu können. Diese Empfehlung würde unsererseits bei allen Neubauvorhaben von Kläranlagen in sensiblen Gebieten wie z.B. bei mäßig leistungsfähigen Vorflutern sowie bei Bauvorhaben im Karstgebiet ausgesprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Dr. Kühnel

Medizinaloberrat

 

 

Bericht in Neumarkter Nachrichten

Vertrag mit Birgland steht

KASTL (jp) – In der Gemeinderatssitzung in Kastl war die
Abwassereinleitung in die Lauterach, bei der man jetzt eine
einvernehmliche Regelung zwischen den Gemeinden fand,
wieder zentrales Thema.

Dabei warfen einige Lauterachfreunde im Gemeinderat dem
Bürgermeister Eigenmächtigkeit in dieser Sache vor. Auf
Initiative eines Kastler Marktrates war die zulässige
Abwassergrenze für die Einleitung allerdings gesenkt worden.

(Anm. Den Beitrag von Marktrat Steuerl, den der Berichterstatter erklärtermaßen nicht erwähnt, dass Kastl diesen  zugestandenen Wert mit alter Technik heute schon unterschreitet, lässt der Berichterstatter weg.)

Beim Tagesordnungspunkt Bauanträge wurde der Bauantrag
Fink für den Bau eines Ausstellungsgebäudes mit Wohnhaus
und Garage mit der Auflage, eine rote Dacheindeckung zu
wählen, verabschiedet. Der Firma Markgraf wurde eine
Geländeauffüllung in Zusammenhang mit dem Bau der
Kläranlage Birgland im Kastler Hainthal genehmigt.

Flächen herausnehmen

Beim Thema Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete
waren vor allem die Landwirte  im Marktrat der Meinung,

(Anm. lange bevor Landwirte im Marktrat dazu etwas sagten, im Dezember 98, war Heinz Lang in der Sache aktiv. Auch in dieser Sitzung war es Lang, der die Herausnahme bestimmter Flächen voranbrachte)


dass so viel bewirtschaftete Fläche wie möglich aus dem
Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden sollte, da
im Zuge der verschärften Umweltbestimmungen
Bewirtschaftungseinschränkungen zu befürchten seien. (Anm. Zitat nach Heinz Lang)
Die Marktgemeinde hatte einen Planentwurf erstellt, der die
Grenzen und herauszunehmenden Flächen darstellte. Nach
eingehender Beratung wurde jedoch festgestellt (Anm. Zitat nach Heinz Lang), dass die
Flächen, die nicht ins Landschaftsschutzgebiet im Bereich
Pfaffenhofen, Kastl, Utzenhofenertal und Reusch-Flügelsbuch
gehören, zu gering sind.

Außerdem sollten größere Flächen um Einöden, Weiler und
Ortschaften herausgenommen werden. (Anm. Zitat nach Heinz Lang) Die
Gemeindeverwaltung wird bis zur nächsten Sitzung die
Vorschläge in Detailpläne einarbeiten, damit man darüber
beraten und einen Vorschlag ans Landratsamt weitergeben
kann.

Danach kam das Thema Abwasser Birgland wieder auf die
Tagesordnung. Marktrat Dr. Karl Luschmann hatte im
Auftrag des Marktrates bei den Behörden vorgesprochen
und eine Reduzierung des Abwassergrenzwertes für die
Einleitung in die Lauterach und eine laufende Kontrolle dieser
Abwassergrenzwerte an der Kläranlage Birgland durch die
Genehmigungsbehörden erreicht.

(Anm. Den Beitrag von Marktrat Steuerl, den der Berichterstatter erklärtermaßen nicht erwähnt, dass Kastl diesen  zugestandenen Wert mit alter Technik heute schon unterschreitet, lässt der Berichterstatter weg.)

Die Gemeinde Birgland erklärte sich damit einverstanden, so
dass die Vertragsvereinbarung zwischen den beiden
Gemeinden über die Führung der Kanaltrasse auf Kastler
Gemeindegrund und Einleitung des Abwassers in die
Lauterach von beiden Bürgermeistern unterzeichnet werden
konnte.

Damit war das leidige Thema, das beinahe zu einem
Rechtsstreit zwischen den beiden Nachbargemeinden geführt
und die Bevölkerung beider Gemeinden entzweit hatte, vom
Tisch, und den Birgländern entstehen keine weiteren Kosten,
die sonst wegen Einstellung der Bauarbeiten gedroht hätte.
Die Lauterachtalfreunde im Gemeinderat kritisierten

(Anm. Piehler verwendet diesen Begriff bewusst, obwohl er weiß, dass "Lauterachtalfreunde den eingetragenen Verein bezeichnet, dessen Vorsitzender und massgebliche Vorstandschaft nicht Marktgemeinderäte sind.)


allerdings, dass sich Karl Luschmann von den Behörden über
den Tisch habe ziehen lassen. Verlangt worden sei
ausdrücklich eine Ozon- und UV-Behandlung des
Abwassers, erreicht worden sei aber nur eine Senkung der
Grenzwerte, die auch so erreicht werden hätte können.

Dr. Luschmann verteidigte sich, dass eventuell die Birgländer
Anlage eine solche Reinigung mit Ozon und UV als
Pilotprojekt von den Wasserwirtschaftsbehörden eingebaut
bekomme. Die Entscheidung liege nicht nur beim
Wasserwirtschaftsamt Amberg. Außerdem meinte
Luschmann, dass die Grenzwerte des Abwassers wesentlich
gesenkt wurden, er keine Gefährdung der Kastler
Bevölkerung durch Bakterien und Viren durch die
Verdünnung des Abwassers mit dem Lauterachwasser sehe.
Weitere Auflagen könne man den Birgländern nicht mehr
zumuten und diese seien auch bei den
Genehmigungsbehörden nicht durchsetzbar.

Marktrat Heinz Lang warf Bürgermeister Hans Raab
Eigenmächtigkeit in punkto Vertagsunterzeichnung vor, da
seiner Meinung nach der Beschluss des Gemeinderates die
Ozon- und UV-Behandlung des Abwassers zwingend
vorgeschrieben habe. Die anschließende Abstimmung brachte
mit 8:6 Stimmen trotzdem die Genehmigung des Marktrates
für die Vertragsvereinbarung mit dem Birgland.

Mit der Obag wurde ein neuer Stromlieferungsvertrag für
Kläranlage, Wasserversorgung und Freibad vorbehaltlich
anderer gemeinsamer Regelungen abgeschlossen. Der TuS
Kastl erhält einen Zuschuss für seinen neuen Rasenmäher,
eine ungarische Schülergruppe eine Zuwendung des
Bürgermeisters.

Reiterin protestierte

Durch den Bau des Nettomarktes stehen die Parkplätze in
der Brauhausgasse oft leer. Die Drei-Stunden-Parkregelung
ist überflüssig. Vorläufig wird deshalb die Hälfte der
Parkplätze ohne festgeschriebene Parkzeiten freigegeben.
Der Widerspruch einer Reiterin aus dem Lauterhofener Raum
gegen das Reitverbot auf dem Radwanderweg im
Lauterachtal wurde zuständigkeitshalber ans Landratsamt
Amberg-Sulzbach weitergegeben.

Weiter wurde bekannt gegeben, dass ein Bauplatz am
Pfaffenhofener Schneiderberg an Ch. Grabenbauer verkauft
wurde.

Der alte Spielplatz in wolfsfeld ist in einem desolaten Zustand.
Er soll der Dorfgemeinschaft als Bolzplatz angeboten werden.
Im Zug des Baus der Lauterachbrücke der B 299 wurden
der Untergrund der Brücke mit Betonplatten verstärkt. Diese
müssten jetzt nach der Fertigstellung der Brücke wieder
mühsam entfernt werden. Die glatte Fläche ließe sich jedoch
als „Eisbahn“ oder für Skatersport verwenden. Eine
Ortseinsicht soll Aufschluss geben.

(Anm. Fazit: Wo der Berichterstatter jp erkennt, dass die Markträte, die er im Ansehen schädigen will, auch aus seiner Sicht sinnhafte Vorschläge machen, werden diese Vorschläge anderen Markträten in den Mund gelegt.)

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